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Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Inhalte

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gesetzlich verpflichtet, geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme zu verhindern.

Welche Maßnahmen dabei als angemessen und sinnvoll gelten – und wie diese dokumentiert und nachgewiesen werden können – ist zentraler Bestandteil dieses kompakten Expertenseminars. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung von § 8a Absatz 3 BSIG. Das Seminar bereitet Sie gezielt auf Prüfungen im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgabe vor. Die bestandene Abschlussprüfung qualifiziert Sie zusätzlich mit der „Speziellen Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ und berechtigt zur Durchführung von Prüfungen nach § 8a BSIG.

Für Betreiber von KRITIS-Unternehmen sowie deren Dienstleister bietet das Seminar alle relevanten Informationen für eine zielgerichtete und umfassende Vorbereitung auf Prüfungen gemäß § 8a BSIG. Besonderes Augenmerk liegt auf dem professionellen Umgang mit Sicherheitsmängeln, deren Behebung sowie den rechtssicheren Nachweispflichten, die für Kritische Infrastrukturen verbindlich sind.

Die Schulungs- und Prüfungsinhalte entsprechen der Neuregelung der Prüf- und Nachweislogik, die künftig in § 39 BSIG anzufinden ist.

Lernziele:

  • BSI, Umsetzungsplan-KRITIS, Allianz für Cybersicherheit, IT-Sicherheitsgesetz, BSI-Gesetz
  • Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen
  • BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und Geltungsbereich
  • Prüfgrundlage, Orientierungshilfe B3S, branchenspezifische Sicherheitsstandards
  • Nachweisprozess gemäß § 8a (3) BSIG, Aufgaben des Betreibers, Prüfprozess, Aufgaben des Betreibers
  • Abschlussprüfung

Zielgruppe:

Prüfer, wie interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Prüfungserfahrung sowie Mitarbeiter der prüfenden Stellen.

Voraussetzungen:

Es gibt keine formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung. Teilnehmer sollten jedoch über Auditkompetenz, IT-Sicherheitskompetenz bzw. Informationssicherheitskompetenz und Branchenkompetenz verfügen.

Ihr Mehrwert:

  • Umsetzung von § 8a III BSIG
  • Intensive Prüfungsvorbereitung
  • Zertifikat „Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG“

Dauer des Seminars: 

3 Tage

Referent/-in:

Fatih Yilmaz

 

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gesetzlich verpflichtet, geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integritä...

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Termine und Orte

Datum Uhrzeit Dauer Preis
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08.09.2026 - 10.09.2026 08:00 - 16:00 Uhr 8 h 08:00 - 16:00 Uhr 8 h Details Details Jetzt buchen
24.11.2026 - 26.11.2026 09:00 - 17:00 Uhr 8 h 09:00 - 17:00 Uhr 8 h Details Details Jetzt buchen

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SG-Seminar-Nr.: 8181547

Anbieter-Seminar-Nr.: product-1005

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Veranstaltungsinformation

  • Webinar
  • Deutsch
    • Keine
  • 8 h
  • Anbieterbewertung   (12)

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