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ÜbersichtNach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen u. Kühleinrichtungen" ist der Betreiber verpflichtet, die versicherten Personen vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und in angemessenen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) über die Gefahren im Umgang mit Kälteanlagen, die Sicherheitsbestimmungen und das Verhalten bei Unfällen oder Störungen zu unterweisen.Nutzen
ZielgruppePersonen, die als Hersteller oder Betreiber von gewerblichen Kühleinrichtungen oder als Wartungspersonal für den Umgang mit Kältemitteln Verantwortung tragen; Mitarbeiter aus Unternehmen und Werkstätten, die Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen installieren, warten und in Betrieb nehmen.
ÜbersichtNach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen u. Kühleinrichtungen" ist der Betreiber verpflichtet, die versicherten Personen vor der erstmaligen Aufnahme der T...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Webinar | ||||
| 08.09.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |
| 06.11.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |
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