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Produktspezifische Ausschreibungen & Direktvergaben wegen einer Alleinstellung: Was müssen Auftraggeber & Unternehmen beachten?

Inhalte

Hintergrund:

Das EuGH-Urteil vom 09.01.2025 (Rs. C-578/23) wird zum Anlass genommen, um den praktischen Gestaltungsrahmen der herstellerspezifischen Ausschreibung und Direktvergaben wegen einer Alleinstellung für die Beschaffungspraxis abzustecken.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zu Sondervermögen/Förderprogrammen mit starren Abrufmodalitäten/Auszahlungsfristen, die zunehmende Komplexität der Beschaffung durch zusehends digitalisierte Beschaffungsgegenstände bzw. analoge Beschaffungsgegenstände mit digitalen Implikationen, die zunehmende Durchsetzungsmacht von Unternehmen bzgl. der eigenen Konditionen (z.B. Cloud Provider/Hyper Scaler) und der zunehmende Druck zu einer schnellen & effizienten Beschaffung, machen es unverzichtbar, das Instrumentarium der herstellerspezifischen Ausschreibung & Direktvergabe wegen einer Alleinstellung in all seinen Facetten zu beherrschen.

Dieses Seminar soll einen Leitfaden in praktischer und rechtlicher Hinsicht geben und Erfahrungen aus der Praxis aufzeigen.

Methodik:

Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, best practices & Praxistipps zur herstellerspezifischen Ausschreibung sowie zu Direktvergaben wegen einer technischen oder rechtlichen Alleinstellung und zeigt auf, was Auftraggeber und Bieter beachten müssen. Es wird eine Vermittlung der Inhalte im Dialog angestrebt, sodass zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, Rückfragen (etwa zur eigenen, aktuellen Beschaffungspraxis) zu stellen.

Teilnehmerkreis:

Das Seminar richtet sich an sämtliche Beteiligte im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe: Es werden sowohl Mitarbeitende aus Vergabestelle, Einkauf & Rechtsabteilung auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers sowie Mitarbeitende aus dem Vertrieb & Rechtsabteilung auf Seiten der Bieter adressiert.

Seminarinhalte:

1. Was ist eine produktspezifische Ausschreibung & wann ist diese zulässig?

  • Was besagt das Gebot der produkt- & herstellerneutralen Ausschreibung?
  • Was ist das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers & wie weit reicht dieses?
  • Wann ist eine produkt-/herstellerspezifische Ausschreibung zulässig? Welche Fallgruppen (u.a. Inkompatibilität, Sicherheitsrisiken, Umstellungsaufwände, etc.) lassen sich nach der Rechtsprechung (insbes. OLG Düsseldorf & OLG Brandenburg) für eine Rechtfertigung anführen?
  • Welche Dokumentationspflichten müssen nach der Rechtsprechung (insbes. OLG Celle) zwingend beachtet werden?
  • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Wettbewerber, um gegen eine produkt- oder herstellerspezifische Ausschreibung zugunsten des Konkurrenten vorzugehen?

2. Was ist eine Direktvergabe wegen einer Alleinstellung & wann ist diese zulässig?

  • Wann ist eine Direktvergabe wegen einer technischen Alleinstellung zulässig?
  • Wann ist eine Direktvergabe wegen einer rechtlichen Alleinstellung zulässig?
  • Muss ich eine EU-weite Marktanalyse/Markterkundung durchführen?
  • Wann sind Alternativen oder Ersatzlösungen „vernünftig“ & welche Auswirkungen hat dies auf eine beabsichtigte Direktvergabe?
  • Ab wann ist der Leistungszuschnitt/mangelnde Wettbewerb „künstlich herbeigeführt“?
  • Inwieweit verlangt der EuGH durch sein Urteil vom 09.01.2025 (Rs. C-578/23), dass die Ausschließlichkeitssituation nicht dem Auftraggeber zuzurechnen ist? Wie ist dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal zu verstehen?
  • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Wettbewerber, um gegen eine Direktvergabe an einen Konkurrenten vorzugehen?

3. Recap & weitere Diskussionen/Fragen

Hintergrund:

Das EuGH-Urteil vom 09.01.2025 (Rs. C-578/23) wird zum Anlass genommen, um den praktischen Gestaltungsrahmen der herstellerspezifischen Ausschreibung und Direktvergaben wegen einer Alleins...

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SG-Seminar-Nr.: 8944436

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  • Deutsch
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