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Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten

Inhalte

1-Tag Intensiv-Seminar

Nachhaltigkeitsziele erreichen – mit konsequentem betrieblichem Umweltschutz

Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten

Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.

Zunächst waren nur Großunternehmen betroffen, ab Beginn 2027 bzw. 2028 gelten diese Regelungen auch für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow in nachhaltiger Unternehmensführung und betrieblichem Umweltschutz, um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen diskutieren zu können. Auch Umweltbeauftragte sollten eng eingebunden werden. Die Berichtspflicht im Jahresabschluss wird Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse halten und für Arbeitnehmervertreter/-innen ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.

Ziel: Sie erwerben das notwendige Fachwissen, um die gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie einordnen und begleiten zu können. Dadurch sind Sie in der Lage, Aspekte der nachhaltigen Unternehmensführung sowie des betrieblichen Umweltschutzes kompetent in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses einzubringen, rechtliche Auswirkungen zu verstehen und Entwicklungen auf Augenhöhe mitzugestalten.

Die Schwerpunkte des Seminars

  • Ziele, Mehrwerte und rechtliche Grundlagen der CSRD sowie der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Nachhaltigkeit im ESG-Modell – Einordnung der drei Säulen: Environmental, Social, Governance
  • Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung – Schritte, Methoden und Praxis
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmervertretungen – im Kontext der CSRD und Nachhaltigkeit
  • Mitbestimmung bei sozialer Nachhaltigkeit – Gestaltungsansätze für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Auswirkungen auf Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte

Seminar-Inhalte

Einstieg und gesetzlicher Rahmen

  • Überblick über CSRD und EU-Taxonomie
  • Berichtspflichten ab 2025 und Relevanz für Arbeitnehmervertretungen im Kontext betrieblicher Nachhaltigkeit und gesetzlicher Umweltvorgaben

Das 3-Säulen-Modell: Environmental, Social, Governance (ESG)

  • Inhalte und Bedeutung für Unternehmen
  • Soziale Nachhaltigkeit als Mitbestimmungsfeld für den Betriebsrat

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen

  • Einführung, Aufbau und Einbindung
  • Bewertung von Maßnahmen anhand der ESG-Kriterien

Beteiligung und Rechte gezielt nutzen

  • Rolle von Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat bei der Mitgestaltung nachhaltigkeitsbezogener Prozesse und beim Austausch mit dem Umweltbeauftragten

Veränderungen im Wirtschaftsgeschehen

  • Strategische Einordnung nachhaltigkeitsbezogener Unternehmensziele
  • Auswirkungen auf Gremienarbeit und Kommunikation

Umsetzung im Betriebsratsalltag

  • Erste Schritte im Betrieb zur Integration von betrieblichem Umweltschutz und verantwortungsvollem Ressourcenmanagement
  • Praxistipps, Austausch und individuelle Fragen

Ihr Nutzen

  • Fundiertes Verständnis der CSRD und EU-Taxonomie – Sie sind vorbereitet auf neue gesetzliche Anforderungen.
  • Sie bringen sich aktiv und sachkundig in betriebliche Strategien zur nachhaltigen Unternehmensführung ein.
  • Gestärkte Mitbestimmung im Bereich sozialer Nachhaltigkeit – Sie erkennen konkrete Handlungsmöglichkeiten für das Gremium und beziehen dabei auch Aspekte des Ressourcenmanagements und betrieblichen Umweltschutzes mit ein.
  • Sie bewerten Entwicklungen im Kontext von ESG-Kriterien und Unternehmensberichten.
  • Stärkung Ihrer Rolle im Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat – Sie vertreten Interessen wirkungsvoll und auf Augenhöhe und arbeiten dabei bei Bedarf auch mit Umweltbeauftragten zusammen.

Zielgruppe

  • Betriebsräte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
  • Wirtschaftsausschussmitglieder
  • Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsräten

37 Abs. 6 BetrVG

Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach37 Abs. 6 BetrVG

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem.37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:

  • Neue Betriebsratsmitglieder
  • Neue Betriebsratsvorsitzende
  • Betriebsratsmitglieder, Betriebsrats und Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter/innen, die durch Auffrischen ihres Wissens ihre Verhandlungskompetenz für die Betriebsratsarbeit verbessern wollen
  • Freigestellte Betriebsräte

Das BAG hat im BAGBeschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09 festgestellt, dass der Betriebsrat bestimmte rhetorische Fähigkeiten braucht, um seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Somit hat das BAG die Erforderlichkeit von RhetorikSeminaren bestätigt.

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Durch die Umsetzung der sogenannten Co...

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SG-Seminar-Nr.: 9042042

Anbieter-Seminar-Nr.: ffs_4850_nachhaltigkeit-und-mitbestimmung-jetzt-starten-nicht-warten

Termin

06.10.2026

Online

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Veranstaltungsinformation

  • Webinar
  • Deutsch
    • Keine
  • 8 h
  • Anbieterbewertung   (13)

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