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1-Tag Intensiv-Seminar
Nachhaltigkeitsziele erreichen – mit konsequentem betrieblichem Umweltschutz
Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten
Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Zunächst waren nur Großunternehmen betroffen, ab Beginn 2027 bzw. 2028 gelten diese Regelungen auch für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow in nachhaltiger Unternehmensführung und betrieblichem Umweltschutz, um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen diskutieren zu können. Auch Umweltbeauftragte sollten eng eingebunden werden. Die Berichtspflicht im Jahresabschluss wird Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse halten und für Arbeitnehmervertreter/-innen ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.
Ziel: Sie erwerben das notwendige Fachwissen, um die gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie einordnen und begleiten zu können. Dadurch sind Sie in der Lage, Aspekte der nachhaltigen Unternehmensführung sowie des betrieblichen Umweltschutzes kompetent in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses einzubringen, rechtliche Auswirkungen zu verstehen und Entwicklungen auf Augenhöhe mitzugestalten.
Die Schwerpunkte des Seminars
Seminar-Inhalte
Einstieg und gesetzlicher Rahmen
Das 3-Säulen-Modell: Environmental, Social, Governance (ESG)
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen
Beteiligung und Rechte gezielt nutzen
Veränderungen im Wirtschaftsgeschehen
Umsetzung im Betriebsratsalltag
Ihr Nutzen
Zielgruppe
37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem.37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
Das BAG hat im BAGBeschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09 festgestellt, dass der Betriebsrat bestimmte rhetorische Fähigkeiten braucht, um seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Somit hat das BAG die Erforderlichkeit von RhetorikSeminaren bestätigt.
1-Tag Intensiv-Seminar
Nachhaltigkeitsziele erreichen – mit konsequentem betrieblichem Umweltschutz
Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten
Durch die Umsetzung der sogenannten Co...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| 06.10.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |
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