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Live-Online: Umsatzsteuer Spezial: Reverse-Charge-Verfahren

Inhalte

13b UStG in der täglichen PraxisWorum geht es beim Reverse-Charge-Verfahren? 13b UStG regelt für bestimmte grenzüberschreitende sowie rein inländische Geschäfte, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf netto abrechnen und der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer selbst beim Finanzamt anmelden. Ist er vorsteuerabzugsberechtigt, kommt es für ihn zu keiner Zahllast. Zielsetzung dieses Reverse-Charge-Verfahrens ist die Vermeidung von Steuerbetrug. Aufgrund der bislang nicht vollständigen Harmonisierung der Regelungen stehen Unternehmen beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren jedoch vielfach vor praktischen Problemen. Abhilfe soll hier die Vereinheitlichung ab Mitte 2028 durch die sog. ViDA-Initiative schaffen. Aber auch bei den rein inländischen Reverse-Charge-Fällen gibt es in der Praxis vielfach Unklarheiten, etwa bei der Frage was eigentlich eine Bauleistung oder Schrott ist. Rechtliche Grundlagen in der MwStSystRL und dem UStG Das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren

  • Unterschied zwischen Ansässigkeit und Registrierung.
  • Einkauf von Werklieferungen und Dienstleistungen aus dem Ausland.
  • Leistungserbringung im Ausland (Warenlieferungen, Werk-/Montagelieferungen, Dienstleistungen).
  • Geplante Änderungen durch die ViDA-Initiative zum 01.07.2028.

Das inländische Reverse-Charge-Verfahren

  • Steuerschuldübergang bei Bauleistungen (u.a. Definition der Bauleistung, Umgang mit der USt 1 TG-Bescheinigung und Abgrenzung zur Bauabzugsteuer).
  • Lieferung von Schrott und Abfällen (u.a. Verrechnung mit Entsorgungsleistungen).
  • Lieferung von bestimmten Metallen.
  • Lieferung von Mobiltelefonen, Tablets und integrierten Schaltkreisen.
  • 13b UStG beim E-Charging.

Einzelfragen

  • Korrekte Rechnungsstellung (UID-Nummer, E-Rechnungspflicht, Hinweistexte).
  • Meldepflichten beim inländischen und grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren (Umsatzsteuer-Voranmeldung und ZM).
  • Voraussetzungen und Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Reverse-Charge-Verfahren.
  • Folgen fehlerhafter Anwendung oder Nichtanwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.
  • Nichtbeanstandungsregelung.
  • Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.

 

Lerndauer: 4 Stunden

Mit dieser Veranstaltung sind sie flexibel: Diese Veranstaltung wird vollständig online ausgeliefert!

Wichtige Information: Bitte beachten Sie, dass einige unserer Webinare auch aus mehreren Online-Modulen bestehen können. Erkennbar ist dies, wenn die Dauer länger als ein Tag ist.

Eine Übersicht der einzelnen Termine zu den Online-Modulen erhalten Sie nach der Buchung in Ihrer persönlichen Online-Lernumgebung.

LernzieleDas Seminar gibt dir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Anwendungsfälle des Reverse-Charge-Verfahrens für einen rechtssicheren Umgang mit diesem Thema:

  • Du lernst die rechtlichen Grundlagen kennen und erhältst Tipps für die praktische Umsetzung verschiedener Anwendungsfälle.
  • Du kannst firmenspezifische Fragen im Austausch mit dem Referenten im Plenum für alle klären.
  • Du erlernst Strategien zum risikolosen Umgang bei der Anwendung von13b UStG.

Zielgruppen

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Recht bzw. Finance & Accounting aller Branchen. Mitarbeiter:innen aus Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Unternehmensberatungsgesellschaften. Grundkenntnisse im Bereich Umsatzsteuer sind erwünscht.

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SG-Seminar-Nr.: 9447038

Anbieter-Seminar-Nr.: 61427505

Termin

11.12.2026

Online

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