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Halbtagesseminar: Nachfordern von Unterlagen

Inhalte

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingegangene Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Sind die Interessensbestätigung, der Teilnahmeantrag oder das Angebot unvollständig oder fehlerhaft, kann bzw. muss der Auftraggeber – in Abhängigkeit von der jeweils einschlägigen Vergabeordnung und deren Vorgaben – Unterlagen oder bestimmte Preisangaben nachfordern, sofern er nicht vorab auf die Nachforderung verzichtet hat.Vor diesem Hintergrund wird im Seminar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vergabeordnungen und der aktuellen Rechtsprechung erläutert, was es bei der Nachforderung von Unterlagen im Vergabeverfahren zu beachten gilt. Dabei wird auch auf Formales (Frist, Übermittlungsweg, Dokumentation) eingegangen. Schlussendlich werden aber auch taktische Überlegungen nicht zu kurz kommen.Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer/innen Sicherheit im Umgang mit den typischen Fragestellungen und Fallgestaltungen bei der Nachforderung von Unterlagen zu vermitteln.
  1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Anknüpfungspunkte für Nachforderungen im Vergabeverfahren
    • Überblick über die Rechtsgrundlagen im Vergaberecht oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
    • Anknüpfungspunkte im Vergabeverfahren (Interessensbekundung, Teilnahmeantrag, Angebot)
    • Regelungen zur Nachforderung in den einzelnen Vergabeordnungen (VgV, VOB/A-EU, SektVO, KonzVgV, UVgO, VOB/A)
  2. Nachforderbare Unterlagen
    • Abgrenzung von unternehmensbezogenen und leistungsbezogenen Unterlagen
    • Wann liegt eine leistungsbezogene Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betrifft, vor?
    • Wann ist eine Unterlage fehlend, unvollständig oder fehlerhaft?
    • Welche Unterlagen dürfen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden?
  3. Nachforderbare Preisangaben
    • Wann ist eine Preisposition unwesentlich?
    • Wann werden die Wertungsreihenfolge und der Wettbewerb nicht durch die Nachforderung beeinträchtigt?
    • (Un-)Vollständigkeit von Preisangaben (Mischkalkulation, Spekulationsangebote)
  4. Entscheidung hinsichtlich Nachforderung
    • Verpflichtung (muss) bzw. Ermessensentscheidung (kann)
    • Von welchen Unternehmen müssen Unterlagen nachgefordert werden (Bestbieter, in die engere Auswahl kommende Bieter, alle Bieter)?
    • Vorabverzicht auf Nachforderung – Welche Anforderungen werden an diesen gestellt? Was spricht dafür? Was spricht dagegen?
  5. Prozess der Nachforderung
    • Aufforderung zur Nachreichung
    • Kommunikationsweg bei Nachforderung
    • Frist für die Nachreichung
    • Prüfung der nachgereichten Unterlagen
    • (Un-)Zulässigkeit einer zweiten Nachreichung (innerhalb der Frist zur Nachreichung)
    • Dokumentation
  6. Rechtsfolgen
    • Angebotsausschluss
    • Rüge
    • Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eingegangene Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Sind die Interessensbestätigung, der Teilnahmeantrag ... Mehr Informationen

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06.11.2026 4 h 4 h Details Details Jetzt buchen

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SG-Seminar-Nr.: 8738874

Anbieter-Seminar-Nr.: 3774

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06.11.2026

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