Sie werden nach kurzer Einführung in die rechtlichen Grundlagen mit den Grundsätzen einer transparenten und kalkulierbaren Angebotsabgabe mit den Schwerpunkten: Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien und Wertungskriterien bei der Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen vertraut gemacht.
Der öffentliche Auftraggeber ist zu Vorgaben verpflichtet, die einem Bieter eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation mit transparenten Zuschlagskriterien ermöglichen und das Aufbürden eines erheblichen Risikos verbieten.
- Wie wird der öff. Auftraggeber dem gerecht?
- Wie müssen Vergabeunterlagen verfasst sein, dass Bieter den Angebotspreis kalkulieren können, ohne ihnen erhebliche, über das gesetzliche Leitbild hinausgehende Pflichten und Risiken aufzubürden?
- Zuschlagskriterien sind vergaberechtswidrig, wenn die Bewertungsmaßstäbe disproportional und intransparent sind. Wie vermeidet und erkennt man hier Fehler?
Sie werden nach kurzer Einführung in die rechtlichen Grundlagen mit den Grundsätzen einer transparenten und kalkulierbaren Angebotsabgabe mit den Schwerpunkten: Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien...
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