Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, Produktionskostenzuschuss für Netflix-Serie, Elektro-LKW für Spedition, Energieeffizienz- und Gründungsberatung, Defizitausgleich für Schwimmbad und Schlittschuhhalle sowie PV-Anlage und Stromspeicher: Fördermittel, Öffentliche Zuschüsse, Bürgschaften, verbilligte Kredite und Grundstücke sowie verschiedenste Vergünstigungen helfen beim Aufbau neuer Branchen, finanzieren die Daseinsvorsorge und erleichtern Kommunen und Unternehmen, aber auch normalen Bürgerinnen und Bürgern Investitionen aller Art. Allerdings sind derartige Beihilfen nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Grundsatz verboten und müssen zurückgezahlt werden. Daher müssen die Weichen vor der Gewährung der Beihilfen gestellt werden, um Rückforderungen und Kürzungen von Fördermitteln zu vermeiden.Das Seminar gibt einen verständlichen Überblick über das komplexe EU-Beihilfenrecht. Mit zahlreichen Beispielsfällen werden Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die Ausnahmeregelungen dargestellt.
- Begriff der Beihilfe und Anwendung auf Beispielsfälle
- begünstigende Wirkung: Von Altmark-Trans bis zum Private-Investor-Test
- Notifizierungspflicht und Durchführungsverbot in der Praxis
- Ablauf der Notifizierung
- Rückzahlungspflichten und seltene Ausnahmen davon
- Binnenmarktrelevanz bei Sport- und Freizeiteinrichtungen
- De-Minimis-Regelungen
- Bedeutung von EU-Sekundärrecht
- Freistellungen und Ausnahmen (z.B. AGVO und DAWI)
- Vermeidung von Überkompensationen: Wettbewerbliche Verfahren / Ausschreibung und Altmark-Trans
- Transparenzerfordernisse aus AGVO & Co.
- Gestaltung eines Betrauungsaktes
Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, ...
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