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Der Paragraph 167 (2) des Sozialgesetzbuches regelt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dabei ist die Anwendung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. BEM sollte nicht nur als gesetzliche Regelung empfunden werden. Interessant ist darüber hinaus, wie ein beispielhaftes BEM positive Wirkung auf die Beschäftigten und die Organisation entfaltet. Sie lernen in diesem Seminar die Grundlagen des BEM kennen und wissen, wie Sie es in Ihrer Dienststelle optimal umsetzen können.Lernziele:Die Teilnehmer/innen kennen die gesetzlichen Voraussetzungen und die Mindeststandards für ein BEM sind über die Aufgaben und Rollen der Beteiligten in der Prozesskette des BEM informiert konkretisieren Entwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen anhand von Fallbeispielen kennen die Voraussetzungen für die Durchführung datenschutzgerechter BEM-Verfahren erfahren, wie Sie auf kommunikativem Weg eine Vertrauensbasis entwickeln, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten lernen, sensible Gesprächssituationen zu meistern werden sensibilisiert für den Umgang mit Emotionen können das Gelernte in Übungen und Rollenspielen anwenden
Alle Module können auch einzeln gebucht werden.
Dieses Seminar ist auch Bestandteil der Modulreihe: Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgreich implementieren und umsetzen. Bei der Buchung der gesamten Modulreihe erhalten Sie einen Nachlass von 10 % auf die Teilnahmegebühr.
Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement
Intention des Gesetzgebers
Zielgruppe
Rechtliche Grundlagen
Datenschutz und Schweigepflicht
Ziele des BEM
Das BEM-Verfahren
Beteiligte, mögliche Akteure im BEM-Verfahren und ihre Rollen
Das idealtypische BEM-Verfahren (Prozesskette)
(Muster-) Arbeitsmittel im BEM-Verfahren
Möglichkeiten der Eingliederung
Mögliche Maßnahmen
Unterstützung durch externe Servicestellen
Bearbeitung von Fallbeispielen
Gesprächsführung im BEM
Grundlagen der Kommunikation am Modell Schulz von Thun
Wie stelle ich Vertrauen her? Wodurch wird Vertrauen zerstört?
Das Erstgespräch, Grundtechniken der Gesprächsführung,
Fragetechniken, aktives Zuhören, Ich-Botschaften
Übungen und Fallbeispiele
Zielgruppen
BEM-Fallmanager/innen, BEM-Beauftragte, Beschäftigte aus dem Personalwesen und Interessenvertretung, alle, die aktiv an BEM-Prozessen beteiligt sind
Der Paragraph 167 (2) des Sozialgesetzbuches regelt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dabei ist die Anwendung an bestimmte Voraussetzungen gebunden. BEM sollte nicht nur als gesetzliche ...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Webinar | ||||
| 16.09.2026 - 17.09.2026 16 h | 16 h | Details | Details Jetzt buchen | |