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Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer

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Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg, aber nicht immer sind alle dafür zu erbringenden Leistungen kostenlos. Fehler in der Ausschreibung führen zu Mehrkosten beim Auftraggeber. Fehlerhafte Kalkulationsannahmen verursachen Mehrkosten auf Seiten des Auftragnehmers.Auch Pauschalpreisverträge schützen nicht vor Mehrkosten, denn auch bei dieser Vertragsform sind nicht immer alle für den Erfolg erforderlichen Leistungen für den Auftraggeber kostenlos.Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen die typischen Fehler der Parteien und deren Auswirkungen aufgezeigt werden
  1. Typische Ausschreibungsfehler und ihre Folgen mit aktueller Rechtsprechung
    • Fehlende Positionen beim Einheitspreisvertrag
    • Fehlende Positionen beim Pauschalpreisvertrag
    • Fehlerhafte Mengenangaben beim Einheitspreisvertrag
    • Fehlerhafte Mengenangaben bei nachträglich pauschalierter EP- Ausschreibung
    • Eventual- bzw. Bedarfspositionen ohne Kenntlichmachung der Besonderheit
    • Alternativposition ausgeschrieben, aber Eventualposition gemeint
    • Technisch fehlerhafte Beschreibungen
    • Unklare Leistungsbeschreibung beim Einheitspreisvertrag
    • Widersprüche zwischen Ausschreibungsinhalten
  2. Typische Bieterirrtümer und ihre Folgen mit aktueller Rechtsprechung
    • Mischkalkulation
    • Mengenspekulation
    • "Guter/schlechter Preis = guter/schlechter Nachtrag"?
    • Annahmen zur Ausführung und Rahmenbedingungen
    • Umgang mit kalkulierten Verkaufserlösen vorhandener Materialien
    • Interne Baustoffbörsen
    • "Echte" Kalkulationsirrtümer
    • Anfechtungsmöglichkeiten bei Kalkulationsirrtümern
  3. Praxisbeispiele und Nachweis-Anforderungen
    • Formblätter Preisermittlung als Grundlage für Nachtragsberechnungen?
    • Wann sind Stundenlohnarbeiten nicht mehr wirtschaftlich
    • Lieferantennachlässe und Mengenänderungen
    • Völlig neuer Preis bei geänderten Leistungen nach2 Abs. 5 VOB/B?
    • Umgang mit Nachunternehmer-Nachträgen
    • angenommene Bauzeitverkürzung und kalkulierte Baustellengemeinkosten
Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg, aber nicht immer sind alle dafür zu erbringenden Leistungen kostenlos. Fehler in der Ausschreibung führen zu Mehrkosten beim Auftraggeber. Fehlerhafte Kalkul... Mehr Informationen

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