Köln
51105 Köln
Übersicht
Die verantwortliche Stelle ist in der Pflicht, eine Übersicht der Verarbeitungen personenbezogener Daten anzufertigen (Art. 30 EU-DSGVO). Darüber hinaus muss bei Verarbeitungen mit hohem Risiko für die Rechte der Betroffenen eine Prüfung, die Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35 EU-DSGVO) durchgeführt werden.
Nutzen
Zielgruppe
Alle für die Erstellung und Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten sowie für die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen zuständigen Personen, z. B. interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzassistenten, Datenschutzmanager, Datenschutzauditoren, Managementbeauftragte, IT-Verantwortliche usw.
Übersicht
Die verantwortliche Stelle ist in der Pflicht, eine Übersicht der Verarbeitungen personenbezogener Daten anzufertigen (Art. 30 EU-DSGVO). Darüber hinaus muss bei Verarbeitungen mit hohem Risik...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
|---|---|---|---|---|
| Köln, DE | ||||
| 15.10.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |