IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Weiterbildung Seminar für NUR 449MwSt.-frei
Gerade in dicht besiedelten Gebieten aber auch im Außenbereich ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen oder nachträgliche Auflagen Rechnung zu tragen.
Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es tun hat (z. B. Sportanlagen, Kindergärten, Gaststätten, Rasenmäherlärm) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterschiedliche Maßgaben vor. So sind in Deutschland mit der 18. BImSchV beispielsweise Sportanlagen gegenüber gewerblichen Anlagen privilegiert. Aber auch spielende Kinder haben eine besondere Stellung.
In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Lernziele
In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr I. Grundlagen des Öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts
Überblick über die wesentlichen Rechts-grundlagen
Verhältnis TA-Lärm, 18. BImSchV, 32. BImSchV, Freizeitlärmrichtlinie, allgemeines Gefahrenabwehrrecht
Verhältnis zum öffentlichen Baurecht und Schnittstellen
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr II. Lärm von Sportanlagen
Anwendungsbereich der 18. BImSchV
Abgrenzung zu FreizeitlärmRL Einzelfragen
12.45 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr III. Lärm von Freizeiteinrichtungen
Rockkonzert - sehr seltene Störereignisse
Bolzplätze, Beachvolleyball- und Basketballplätze vs. Wohnnutzung
IV. Lärm von Gaststätten
Verhältnis Baugenehmigung/Genehmigung nach GastG
Freisitze
Besondere Privilegierungstatbestände, z.B. bedeutende Sportereignisse (EM 2028 etc.)
14.15 Uhr V. Lärm durch sonstige bauliche Anlagen, wie z.B. Biogasanlagen, Lebensmitteldiscounter
Anwendbarkeit der TA-Lärm
Vorbelastung/Gesamtbelastung
Schutz der Nachbarschaft durch drittschützende Nebenbestimmungen
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr VI. Lärm durch Kinder
Maßstab für Beurteilung
Kindergärten
Spielplätze
faktische Bolzplätze
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Zielgruppen
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs- Umwelt- und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
Weiterbildung Seminar für NUR 449MwSt.-frei
Gerade in dicht besiedelten Gebieten aber auch im Außenbereich ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen ...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Magdeburg, DE | ||||
| 14.06.2027 6 h | 6 h | Details | Details Jetzt buchen | |