Stuttgart
Industriestr. 3
70565 Stuttgart
Übersicht
Kälteanlagen sind Druckanlagen, die einer Überwachungspflicht unterliegen. Arbeitgeber müssen diese Anlagen daher von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder einer befähigten Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3) prüfen lassen. Es besteht die Verpflichtung für jeden Betreiber von Kälteanlagen, diese in regelmäßigen Abständen fachkundig zu prüfen. Mittels einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Nutzen
Zielgruppe
Mitarbeiter die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker Kältetechnik sowie (angehende) zur Prüfung befähigte Personen.
Übersicht
Kälteanlagen sind Druckanlagen, die einer Überwachungspflicht unterliegen. Arbeitgeber müssen diese Anlagen daher von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder einer befähigten Person g...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
|---|---|---|---|---|
| Stuttgart, DE | ||||
| 16.11.2026 - 17.11.2026 16 h | 16 h | Details | Details Jetzt buchen | |
| Datum | Dauer | Preis | ||
|---|---|---|---|---|
| Stuttgart, DE | ||||
| 16.11.2026 - 17.11.2026 16 h | 16 h | Details | Details Jetzt buchen | |