63065 Offenbach am Main
UPDATE 2026. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach7 der Altholzverordnung
UPDATE2026
Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.
Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde.
Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium.
Der im Lehrgang verwendete Leitfaden ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen. Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.
Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, die Untersuchung, die Dokumentation und die Aufbewahrung der Proben erfolgen nach den in6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.
Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und die Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekanntgegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.
6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.
Inhalte
UPDATE 2026. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Offenbach am Main, DE | ||||
| 30.09.2027 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |