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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Inhalte

In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 6 Anhang 1 Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.

Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Sachkunde nachweisen können.

Defekte Leitern, Tritte und Kleingerüste gehören zu den häufigsten Unfallursachen am Arbeitsplatz. Um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, müssen diese Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden. Als befähigte Person sind Sie für die Prüfung und Freigabe dieser Geräte verantwortlich, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Die ATS Akademie bietet Ihnen eine praxisorientierte Schulung, die Sie umfassend auf diese Aufgaben vorbereitet.

Ziel der QualifikationIn diesem Seminar erlangen Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um Leitern, Tritte und Kleingerüste gemäß den geltenden Vorschriften zu prüfen. Sie werden befähigt, Mängel und Risiken zu erkennen, um geeignete Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen.

Inhalte des Seminars

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften (z. B. DGUV Information 208-016)Aufbau, Arten und Einsatz von Leitern, Tritten und KleingerüstenTypische Mängel und UnfallursachenAnforderungen an die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und GerüstenDurchführung und Dokumentation der regelmäßigen PrüfungenPraxisnahe Beispiele und Fallstudien zur Mängelerkennung und BeurteilungNutzen

Sie erfüllen die gesetzliche Prüfpflicht und stellen sicher, dass alle eingesetzten Leitern, Tritte und Kleingerüste sicher verwendet werden können.Sie lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen.Praxisorientierte Schulung mit realitätsnahen Beispielen und Tipps zur erfolgreichen Durchführung von Prüfungen.

AbschlussNach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung der ATS Akademie, die Sie als befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten ausweist.

Mit dieser Qualifikation tragen Sie aktiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und minimieren das Unfallrisiko durch fehlerhafte Arbeitsmittel.

In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 6 Anhang 1 Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür ...

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