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Der NRW-Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Beschreibung

Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt derzeit steht. Der im Rahmen der nordrhein-westfälischen Energiewende notwendige Ausbau der Windenergie kann bei konkreten Vorhaben in einem deutlichen Zielkonflikt mit den Naturschutzbelangen stehen. Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten beeinträchtigen, was zu erheblichen Problemen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren führen kann.

Das NRW-Umweltministerium (MUNV) hat im April 2024 den aktualisierten Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW" behördenverbindlich eingeführt. Der Leitfaden wird mittlerweile von der Rechtsprechung als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" bezeichnet, von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden darf.

In dem Leitfaden wird dargelegt, auf welche Weise die europarechtlichen Arten- und Habitatschutzbelange bei Windenergievorhaben pragmatisch und zugleich naturschutzfachlich und -rechtlich angemessen berücksichtigt werden können. Zielsetzung des Leitfadens sind die Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie die der rechtssicheren Umsetzung der Artenschutzprüfung (ASP) und der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP). Auch außerhalb von NRW bietet der Leitfaden viele praxistaugliche Lösungen.

In der Veranstaltung wird der überarbeitete Leitfaden mit allen relevanten Neuerungen gegenüber der bisherigen Fassung vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen veranschaulicht. Dabei werden auch die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen zur Prüfung der Artenschutzbelange eingehend vorgestellt. Zusätzlich fließen neueste naturschutzfachliche Erkenntnisse sowie rechtliche Anforderungen aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Themenkomplex Windenergie/Arten- und Habitatschutz mit ein.

Ziel der Veranstaltung ist es, für den Zielkonflikt zwischen Windenergienutzung und Naturschutz zu sensibilisieren, und für die Planungs- und Genehmigungspraxis konkrete Lösungsvorschläge vorzustellen. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.

Zielgruppen der Veranstaltung sind insbesondere Beschäftigte von Immissionsschutz-, Planungs- und Naturschutzbehörden sowie von Antragstellern und Gutachterbüros, die sich mit der Planung von Windenergiegebieten und der Genehmigung von WEA beschäftigen.

Zielgruppe

Planungs- und Genehmigungsbehörden, Landschaftsbehörden und andere Fachbehörden, Kreise und kreisfreie Städte, Ingenieur- und Planungsbüros, Vertreter aus Industrie und Wirtschaft

Themen/Programm

Moderation: Dr. Ernst Friedrich Kiel 09:30 Begrüßung BEW, Dr. Ernst Friedrich Kiel 09:45 Einführung Dr. Ernst Friedrich Kiel 10:45 Windenergieempfindliche Arten in NRW – Kriterien und Auswahl Dr. Matthias Kaiser 11:45 Kaffeepause 12:00 Hinweise zu den Artenschutzverboten Dr. Ernst Friedrich Kiel 13:00 Mittagsessen 14:00 Abschichtung der Sachverhaltsermittlung/Methodik der Bestandserfassung Dr. Matthias Kaiser 14:45 Hinweise zum Ausnahmeverfahren Dr. Ernst Friedrich Kiel 15:15 Kaffeepause 15:45 Maßnahmen zur Vermeidung und Schadensbegrenzung – Risikomanagement und Monitoring Dr. Matthias Kaiser 16:30 FFH Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bei der WEA-Planung/-Genehmigung Dr. Ernst Friedrich Kiel 17:00 Abschlussdiskussion Ende der Veranstaltung

Der NRW-Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

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Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größt...

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