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E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich
Seit dem 01.01.2025 besteht im nationalen B2B-Bereich eine Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen. Diese müssen dem EU-Standard CEN 16931 entsprechen und bestehen grundsätzlich aus einem XML-Datensatz (z. B. ZUGFeRD mit zusätzlichem PDF); ein reines PDF gilt nicht als E-Rechnung. Ab 2027 (ggf. mit Übergangsfrist) wird auch die Übermittlung von E-Rechnungen verpflichtend.
Unternehmen müssen daher ihre debitorischen und kreditorischen Rechnungsprozesse anpassen. E-Rechnungen sind technisch und inhaltlich zu validieren. Fehler können debitorisch zu einem Fall des14c UStG und kreditorisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Dies kann doppelte Umsatzsteuer, Steuergefährdung und Bußgelder nach sich ziehen.
In diesem Seminar lernen Sie, welche Maßnahmen zur Anpassung der Prozesse und steuerrelevanten Daten erforderlich sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Betriebsprüfungen sicher zu bestehen.
Lernziele
Zielgruppen
E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich
Seit dem 01.01.2025 besteht im nationalen B2B-Bereich eine Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen. Diese müssen dem EU-Standard CEN 16931 entsprechen und bestehen...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| 20.10.2026 3 h | 3 h | Details | Details Jetzt buchen | |