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Die Notwendigkeit, den Datenschutz als Managementfunktion zu konzipieren und in die laufenden und projektierten Prozesse zu implementieren, gewinnt hinsichtlich der mit dem Risiko der Verhängung drastischer Bußgelder bestehenden Regularien der DS-GVO erheblich an Bedeutung. Mit der Einführung eines Datenschutz-Managements soll nicht nur die Effektivität und damit der Nutzen für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle gesteigert, sondern insbesondere auch der Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geführt werden (sog. Accountability). Obwohl die primäre Aufgabe zur Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutz-Managements bei der verantwortlichen Stelle angesiedelt ist, wird es weitgehend Aufgabe des ernannten Datenschutzbeauftragten sein, dem Unternehmen geeignete Wege zur Entwicklung und Implementierung eines umfassenden Datenschutz-Managementsystems aufzuzeigen.
Die Notwendigkeit, den Datenschutz als Managementfunktion zu konzipieren und in die laufenden und projektierten Prozesse zu implementieren, gewinnt hinsichtlich der mit dem Risiko der Verhängung dras...
Mehr InformationenInterne und externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzverantwortliche sowie künftige Datenschutzmanager/innen.
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| 09.11.2026 10:00 - 16:30 Uhr 11.5 h | 10:00 - 16:30 Uhr | 11.5 h | Details | Details Jetzt buchen | |
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