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Steuerrecht beim Erwerb von Immobilien
Laufende Verwaltung
Steuerrecht beim Erwerb von Immobilien
Bereits beim Erwerb von Immobilien stellen sich zahlreiche steuerrechtliche Fragen: Wie ist die Grunderwerbsteuer zu behandeln? Was gilt für die Umsatzsteuer? Und wie sollten Abbruchkosten und Teilabrisskosten nach der Anschaffung korrekt berücksichtigt werden? Diese Themen sorgen in der Praxis häufig für Unsicherheiten.
Auch in der laufenden Verwaltung von Immobilien gibt es zahlreiche Herausforderungen. Wie lassen sich Anschaffungs- und Herstellungskosten von laufenden Aufwendungen trennen? Wie werden Zulagen und Zuschüssen bilanziell behandelt Und was ist bei Abschreibungen nach Nachaktivierungen zu beachten? Zudem rückt die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen immer mehr in den Fokus: Welche Steuerermäßigungen stehen hier zur Verfügung? Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für Außenanlagen, Wallboxen, Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke?
Weiterhin kam es mit der Einführung der E-Rechnung im kreditorischen Bereich ab dem 01.01.2025 zu neuen steuerrechtlichen Herausforderungen einhergehend mit dem Prozess der Verarbeitung und der revisionssicheren Datenspeicherung. Ab 2027 besteht grundsätzlich bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen die Verpflichtung auch debitorisch eine E-Rechnung zu versenden.
In unserem praxisorientierten Online-Seminar Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft erhalten Sie fundierte Antworten auf all diese Fragen und lernen die wichtigsten Tools kennen, um steuerrechtliche Fragestellungen in der Immobilienpraxis rechtssicher zu beurteilen.
Bereits beim Erwerb von Immobilien stellen sich zahlreiche steuerrechtliche Fragen: Wie ist die Grunderwerbsteuer zu behandeln? Was gilt für die Umsatzsteuer? Und wie sollten Abbruchkosten und Teilab...
Mehr InformationenMitarbeiter des Rechnungswesens von Immobilienverwaltern und Wohnungsbaugesellschaften, ebenso wie Ingenieure, Techniker, Architekten und Quereinsteiger aus sämtlichen Bereichen, die sich einen fundierten Überblick für ihre tägliche Arbeit aneignen möchten.
Gilt als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler!
Mitarbeiter des Rechnungswesens von Immobilienverwaltern und Wohnungsbaugesellschaften, ebenso wie Ingenieure, Techniker, Architekten und Quereinsteiger aus sämtlichen Bereichen, die sich einen fundie...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| 30.09.2026 6 h | 6 h | Details | Details Jetzt buchen | |