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Sicherheitsbeauftragter

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Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß22 SGB VII (aktuelle Fassung) und DGUV Vorschrift 1 unter Berücksichtigung der neuen DGUV Regel 100-001

Eine Schlüsselrolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte. Er unterstützt durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort direkt die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Als Bindeglied zwischen den Beschäftigten und der betrieblichen Führungsebene ist er ein unverzichtbarer Baustein in der modernen Arbeitsschutzorganisation.Sicherheitsbeauftragte nehmen aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teil: Je präsenter und aktiver sie agieren, desto nachhaltiger sinken die Unfallzahlen im Betrieb

Der Gesetzgeber hat den 22 des Sozialgesetzbuches VII reformiert (Inkrafttreten am 29. Mai 2026). Die pauschale gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten greift nun ab einer Schwelle von 50 regelmäßig Beschäftigten. Doch Vorsicht: Unabhängig von dieser Erhöhung fordert die DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit den fünf verbindlichen Auswahlkriterien der Berufsgenossenschaften (wie z. B. der konkreten Gefährdungslage) oft auch weiterhin in kleineren Betrieben die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Bestellt werden sollten sie zudem so, dass sie in ihren übertragenen Bereichen schnell als fachliche Unterstützung verfügbar sind.

Inhalte

  • Bedeutung und Grundlagen des Arbeitsschutzes
    • Moderne ArbeitsschutzorganisationInternes und externes
    • ArbeitsschutzsystemVerantwortung und Haftung im Arbeitsschutz
    • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Rolle der Sifa/Betriebsärzte
    • Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)

  • Rechtliche Grundlagen (Rechtshierarchie)
    • Staatliche Vorschriften vs. autonomes Recht der Unfallversicherungsträger
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • DGUV Vorschrift 1 und die novellierte DGUV Regel 100-001

  • Gefährdungsbeurteilung
    • Methodik, Checklisten und Risikoanalyse (u. a. nach Nohl)
    • Update: Neue, verständlichere Strukturierung der Gefährdungsbeurteilung laut aktueller DGUV-Regel

  • Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip)
  • Unfallgeschehen im Fokus
    • Unfallursachen, systematische Unfallanalyse und Erste Hilfe
    • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

  • Moderne Mitarbeiterunterweisung
    • Grundlagen und praxisnahe Unterweisungsbeispiele
    • Update: Neue didaktische Ansätze zur Unterweisung nach DGUV-Vorgaben

  • Wichtige staatliche Verordnungen
    • Arbeitsstättenverordnung (inkl. der integrierten Regeln für Bildschirmarbeitsplätze)
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Physikalische und ergonomische Belastungen
    • Lärm, Heben und Tragen, elektrische Gefährdungen und Prüffristen
    • Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
    • Licht und Lärm in der Praxis

Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß22 SGB VII (aktuelle Fassung) und DGUV Vorschrift 1 unter Berücksichtigung der neuen DGUV Regel 100-001

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SG-Seminar-Nr.: 9395313

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  • 07.10.2026 - 08.10.2026

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