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Beim Umgang mit Schaummitteln herrscht bei vielen Feuerwehren und Brandschutzverantwortlichen große Unsicherheit. Immer wieder geraten bestimmte Inhaltsstoffe aufgrund neuer Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für die Umwelt in die Kritik oder es ändern sich die Grenzwerte einzelner chemischen Bestandteile. Viele übersehen auch, dass die Schaummittel nur eine bestimmte zeitliche Lagerfähigkeit haben.Grundsätzlich gilt, dass hierbei sämtliche Regeln für Gefahrstoffe (Lagerung und Gebrauch) und Gefahrgut (Transport, Ladungssicherung) gelten. Innerbetrieblich sind dies insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (inkl. Gefährdungsanalyse), das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Dabei macht die Rechtsprechung keinen wesentlichen Unterschied zwischen Freiwilliger oder Berufsfeuerwehr.Jeder Betreiber einer Schaumlöschanlage war (und ist) gehalten, sein Schaummittel auf verdächtige PFAS analysieren zu lassen. Wann muss das Schaummittel ausgetauscht werden und wie bekommt man die Rückstände aus den Löschanlagen heraus? Ziele & Nutzen
Methodik
Online-Schulung, live an Ihrem PC mit einer Kombination aus Fachvortrag sowie Raum für Diskussionen und Austausch mit unserem Experten
Inhalte
Teilnehmerkreis
Brandschutzbeauftragte und Verantwortliche in den Feuerwehren und Kommunen Mitglieder von Freiwilligen und Berufsfeuerwehren, Brandschutzverantwortliche von Betrieben mit Schaumlöschanlagen
Beim Umgang mit Schaummitteln herrscht bei vielen Feuerwehren und Brandschutzverantwortlichen große Unsicherheit. Immer wieder geraten bestimmte Inhaltsstoffe aufgrund neuer Erkenntnisse hinsichtlich i...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Webinar | ||||
| 23.09.2026 7 h | 7 h | Details | Details Jetzt buchen | |