ÜbersichtDie MVStättVO legt in43 (3) fest, dass ein nach einem Sicherheitskonzept erforderlicher Ordnungsdienst unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen muss. Aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen, die nicht unter die Regelungen der MVStättVO fallen, werden hohe Anforderungen an Qualität und Kompetenz des VOD und ggf. VSD gestellt.Nutzen
- Sie erhalten Informationen zur Aufbau- und Ablauforganisation, zu Verantwortlichkeiten und Haftungsabgrenzungen des gesamten Leitungspersonals von Großveranstaltungen.
- Sie erhalten Informationen zu Standard-Positionen von Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienst auf Großveranstaltungen und deren Aufgaben im Regel- und Notfallbetrieb.
- Sie lernen Standard-Maßnahmen und Hilfsmittel kennen, die in Sicherheitskonzepten, Räumungskonzepten und im Krisenmanagement zur Anwendung kommen.
- Sie kennen die grundlegenden Anforderungen der DIN 77200-1:2017-11 (Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister) zur Einsatzvorbereitung und zur Aktivierung der Einsatzbereitschaft von Führungs- und Einsatzkräften vor Ort und lernen Arbeitsmittel und -methoden kennen.
- Sie bearbeiten den Themenbereich Crowd Management beginnend mit den Grundlagen des Verhaltens von großen Personengruppen über die gefahrenminimierende bauliche Gestaltung von Veranstaltungsbereichen bis hin zu den Möglichkeiten der Beobachtung, Einschätzung und Beeinflussung großer Menschenmengen.
- Sie verstehen, wie Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Verfahrensbeteiligte organisiert sind. Sie lernen Erfolgsfaktoren für den Aufbau und die Ausstattung der Notfall- und Krisenorganisation des Veranstalters und die Zusammenarbeit mit den Behörden kennen.
Zielgruppe
Inhaber und Führungskräfte von Bewachungs-, Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienstunternehmen sowie Mitarbeiter, die zukünftig Führungsaufgaben auf Großveranstaltungen übernehmen sollen/wollen.
ÜbersichtDie MVStättVO legt in43 (3) fest, dass ein nach einem Sicherheitskonzept erforderlicher Ordnungsdienst unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters ...
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