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Menschenrechtsbeauftragte*r gemäß Lieferkettengesetz

Inhalte

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Am 01. Januar 2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konkret geht es um die Einhaltung ökologischer und sozialer/menschenrechtlicher Mindeststandards entlang der Lieferkette, v.a. in Risiko-Beschaffungsmärkten.  Den Schwerpunkt der Sorgfaltsplichten bildet ein wirksames Riskmanagement, für dessen Wirksamkeit ein Verantwortlicher zu benennen ist. In der Praxis hat sich die Bezeichnung Menschenrechtsbeauftragte*r für diese Rolle durchgesetzt.

Seit 01. Januar 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten betroffen, die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Neben den großen Unternehmen müssen zukünftig auch KMUs ihre Vorlieferanten stärker zu Themen wie Umwelt und Menschenrechte in den Blick nehmen. Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-Kunden (B2B) nach mehr Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen zur Lieferkette üben Druck auf die Unternehmen aus. Es drohen Sanktionen und Imageschäden, so dass auch Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern ihre Lieferkette betrachten müssen.

Im Mai 2024 haben die EU-Länder ein europaweites Lieferkettengesetz beschlossen. Dieses geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Es fordert u.a., dass soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöfungskette betrachtet werden.

Inhalte

  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:GGrundsatzerklärung – Risikoanalyse – Prävention und Abhilfe – Beschwerdemechanismus – Berichterstattung
  • Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes
  • Analyse der Lieferkette: Schaffen Sie Transparenz über die einzelnen Stufen in Ihrer Beschaffung mit ihren ökologischen und sozialen Risiken.
  • Bewertung und Strategien: Schätzen Sie die Risiken in Ihrer Lieferkette ein und entwickeln Sie entsprechende Strategien und Maßnahmen, diesen zu begegnen.
  • Verhaltenskodex und Audits: Geben Sie sich und Ihren Lieferanten klare Vorgaben und überprüfen Sie diese kontinuierlich.
  • Wirtschaftsinitiativen und Standards: Prüfen Sie, ob die Mitwirkung in Brancheninitiativen (wie amfori, Responsable Business Alliance oder Together for Sustainability) oder die Einführung von Sozialmanagementsystemen (wie SA 8000) für eine sichere und verantwortungsvoll ausgerichtete Lieferkette nützlich sind.
  • Berichterstattung: Kommunizieren Sie Ihre Anstrengungen und Erfolge bei der nachhaltigen Optimierung Ihrer Lieferkette rechtssicher und glaubwürdig.
  • Menschenrechtsbeauftragte*r: Diese Funktion und Aufgaben haben Menschenrechtsbeauftragte in Unternehmen.

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zur effizienten Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Am 01. Januar 2023 trat das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Konkret ...

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11.11.2026 - 12.11.2026 16 h 16 h Details Details Jetzt buchen

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SG-Seminar-Nr.: 9395043

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  • 11.11.2026 - 12.11.2026

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