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IBRechtKurz: Die Zielfindungsphase im Architekten- und Ingenieurvertrag

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Das Architekten- und Ingenieurrecht führt seit jeher im Bauwesen eine Sonderstellung und stellt für Anwender oftmals ein Buch mit sieben Siegeln dar. Dies nicht zu letzt, da sich bei diesem Vertragtypus Bauparteien für gewöhntlich zu einem frühen Zeitpunkt vertraglich aneinander binden, in welchem sie lediglich vage (finanzielle) Vorstellungen von dem zu verwirklichten Bauvorhaben haben. Erst nach Vertragsschluss werden die Planinhalte geschaffen, weiterentwickelt, konkretisiert und optimiert und damit auch das Vertragsverhältnis auf die Probe gestellt. Mitunter stellten Auftraggeber im Zuge der Vertragsdurchführung fest, dass sie an dem Vertrag nicht weiter festhalten möchten. Im Zuge der Baurechtsreform im Jahr 2018 war der Gesetzgeber bemüht, durch die Sonderregelungen der650p – 650 t BGB die Bestimmung der Vertragsziele zeitlich weitestmöglich nach vorne zu verlagern und gewährt den Vertragspartnern die Möglichkeit, sich über ein Sonderkündigungsrecht vom Vertrag zu lösen. Die bisherige Praxiserprobung mit unzähligen Einzelfällen hat diese Regelungen auf den Prüfstand gestellt und wirft einige Fragen zum Umfang der Vertragszielbestimmung und den Voraussetzungen und Grenzen des Sonderkündigungsrechtes auf, welchen sich dieses Seminar widmet. Ziel ist es, mit praxisnahen Beispielen die neuen Regelungen einzuordnen und Handlungsempfehlungen im Falle von Konflikten zu liefern.
  1. Einleitung
  2. Vertragszielbestimmung,650p Abs. 1 BGB
    1. Dogmatische Einordnung
    2. Wesentliche Planungs- und Überwachungsziele
    3. Einordnung unter die HOAI-Grundleistungen?
    4. Vereinbarung oder Vorlage durch AN
    5. Ansprüche bei mangelhafter/unterbliebener Bestimmung
    6. Vergütung der Leistungen aus der Vertragszielbestimmung
  3. Sonderkündigungsrecht,650r BGB
    1. Sonderkündigung durch den AN
    2. Sonderkündigung durch den AG
    3. Sonderfall: Verbraucher
    4. Vorlage zur Zustimmung
    5. Abrechnung erbrachter Leistungen
    6. Sonderfall: Vorpreschender Planer
    7. Kündigung durch AN vor Erhalt der Unterlagen? Besprechung des BGH-Urteils VII ZR 862/21
  4. Praxistipps
Das Architekten- und Ingenieurrecht führt seit jeher im Bauwesen eine Sonderstellung und stellt für Anwender oftmals ein Buch mit sieben Siegeln dar. Dies nicht zu letzt, da sich bei diesem Vertragtypu... Mehr Informationen

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27.10.2026 2 h 2 h Details Details Jetzt buchen

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SG-Seminar-Nr.: 9140904

Anbieter-Seminar-Nr.: 5242

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  • 27.10.2026

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