Um die Eignung eines potentiellen Auftragnehmers prüfen und erklären zu können, fordert die Vergabestelle im Vergabeverfahren Referenzen zu dem ausgeschriebenen Auftrag – also den Nachweis darüber, ob der Bieter so einen oder einen ähnlichen vergleichbaren Auftrag bereits erfüllt zu haben – an.Welche Referenzen dabei gefordert werden können und wie diese vergleichbar sind, soll in diesem Seminar intensiv und anhand von Praxisbeispielen und gerichtlichen Entscheidungen beleuchtet werden.Wann sind Referenzleistung und ausgeschriebene Leistung soweit vergleichbar, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters eröffnet ist? Wie streng darf die Vergabestelle sein? Welche Möglichkeiten hat der Bieter?
- Rechtslage:7 Abs. 3 VOL7A vs.6 Abs. 3 Nr. 2 lit. b) VOB/A
- Nachweis vergleichbarer Leistung – Mindestbedingung?
- Definition: vergleichbare Leistungen
- Umfang
- Art der Leistung
- Komplexität / Schwierigkeitsgrad des Auftrags
- Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers
- Was prüft die Nachprüfungsinstanz?
- Praxisbeispiele und Praxistipps für die Anforderung von Referenzen
- Vorgaben für die Vergleichbarkeit (Formulierungsbeispiele aus Ausschreibungen)
Um die Eignung eines potentiellen Auftragnehmers prüfen und erklären zu können, fordert die Vergabestelle im Vergabeverfahren Referenzen zu dem ausgeschriebenen Auftrag – also den Nachweis darüber, ob ...
Mehr Informationen