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Halbtagesseminar: Der Architekt als Rechtsberater des Bauherrn

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Können Sie mal eben noch einen Bauvertrag für diese Vergabeeinheit zusammenstellen? – so oder so ähnlich lauten typische Anfragen, denen sich Architekten und Ingenieure ausgesetzt sehen. Rechtsdienstleistungen gehören als Nebenleistungen in gewissem Umfang zum Berufs- und Tätigkeitsbild von Architekten und Ingenieuren. Aber wo verläuft die Grenze zwischen gesetzlich (noch) erlaubter und nicht (mehr) erlaubter Rechtsdienstleistung aus Sicht von Architekten und Ingenieuren? Die Frage beschäftigt Rechtsprechung und Literatur schon seit Jahrzehnten und hat mit dem jüngsten Grundsatzurteil des BGH vom 09.11.2023 - VII ZR 190/22 - eine neue Dynamik entwickelt. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern Reichweite und Grenzen der Rechtsberatungspflichten von Architekten und Ingenieuren nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre aufzuzeigen, um Verträge rechtssicher gestalten und abwickeln zu können sowie Streit- und Haftungspotenziale zu reduzieren. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern anhand praktischer, an den HOAI-Leistungsphasen orientierter Beispiele einen systematischen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge sowie die aktuellsten, praxisrelevantesten Entwicklungen in der Rechtsprechung.
  1. Einleitung
  2. Rechtliche Grundlagen
    • Relevante Rechtsquellen, insb.:
      • Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
      • Landesarchitektengesetze
      • HOAI
    • Rechtsnatur des Architekten- und Ingenieurvertrags
    • Leistungs-, Beratungs- und Hinweispflichten im Zusammenhang mit Rechtsfragen
    • Haftung, Vergütung und Versicherung
  3. Rechtsberatungspflichten nach HOAI-Leistungsphasen
    • Leistungsphasen 1 bis 5 (Planung), u.a.:
      • Bauplanungs- und -ordnungsrecht (Genehmigungsfähigkeit)
    • Leistungsphasen 6 und 7 (Vergabe), u.a..:
      • Auf-/Zusammenstellen von Bauverträgen (einschl. AGB-rechtlicher Privilegierung der VOB/B)
      • Vergaberecht (einschl. geförderter Bauvorhaben – Risiko der Zuwendungsrückforderung bei Vergabeverstößen!)
    • Leistungsphasen 8 und 9 (Ausführung), u.a.:
      • Grenzen der Rechnungs- und Nachtragsprüfung
      • Pflicht zum Führen und/oder Vorbereiten des VOB-Schriftverkehrs?
      • Verjährung
Können Sie mal eben noch einen Bauvertrag für diese Vergabeeinheit zusammenstellen? – so oder so ähnlich lauten typische Anfragen, denen sich Architekten und Ingenieure ausgesetzt sehen. Rechtsdienstle... Mehr Informationen

Termine und Orte

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12.11.2026 4 h 4 h Details Details Jetzt buchen

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SG-Seminar-Nr.: 8738970

Anbieter-Seminar-Nr.: 4314

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  • 12.11.2026

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