In vielen Unterhaltsverfahren dreht sich bei eindeutigem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs der Streit lediglich noch um die Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Das Seminar befasst sich anhand der Rechtsprechung und praktischer Beispielsfälle mit den Abwehrargumenten des Unterhaltspflichtigen: Grundzuge der Leistungsfahigkeit und Beweislastverteilung So viel muss ich gar nicht arbeiten Ich mache keine Überstunden mehr Ich musste meine Erwerbstätigkeit reduzieren Ich bekomme nur Freizeitausgleich Ich bin arbeitslos und kann keinen Unterhalt zahlen Ich bekomme Kurzarbeitergeld Ich mache jetzt meine Erstausbildung und verdiene daher nichts Ich bin krank und kann nicht arbeiten Ich habe mich selbständig gemacht und verdiene noch nichts Meine selbständige Tätigkeit bringt nicht genug ein Ich beziehe nur noch Rente Ich habe abzugsfähige Belastungen (hohe Wohnkosten, Ratenverpflichtungen, hohe Fahrtkosten, hohe Umgangskosten) Ich habe neu geheiratet und muss meine Ehefrau unterhalten Ich habe neu geheiratet und kümmere mich jetzt um mein Kind aus der neuen Ehe Es haftet der betreuende Elternteil für den Kindesunterhalt Es haften die Großeltern für den Kindesunterhalt
In vielen Unterhaltsverfahren dreht sich bei eindeutigem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs der Streit lediglich noch um die Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Das Seminar befasst ...
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