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Die Gewerbeabfallverordnung

Inhalte

Update für die Praxis: Dokumentation, Trennung und Vollzugshilfe

Die derzeit geltende Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist weitestgehend unverändert seit 01. August 2017 in Kraft. Sie dient der Umsetzung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Abfallhierarchie und konkretisiert die gesetzlichen Regelungen zur Getrenntsammlung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bauabfälle.

Diese Verordnung verpflichtet Erzeuger/Besitzer und Entsorger eine hochwertige Verwertung der Abfallströme zu ermöglichen. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations- und Vorlagepflichten als Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen.

Die gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sollen im Jahr 2026 durch eine umfassende Novellierung drastisch verschärft werden. Das vorrangige Ziel des Gesetzgebers ist es, Schlupflöcher zu schließen, die Kontrollen durch Behörden zu digitalisieren und die tatsächliche Recyclingquote zu erhöhen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wird u.a. auf das komplizierte Regel-Ausnahme-Verhältnis der Getrenntsammlung von Abfällen eingegangen, schrittweise die Pflichtenkaskade erläutert und mit den Anforderungen an die Dokumentation verknüpft.

Inhalte

  • Grundlegende Getrenntsammlungs- und Verwertungspflichten gemäß KrWG
    • Getrenntsammlung von Abfällen zur Verwertung sowie Abfällen zur Beseitigung
    • Verwertungsanforderungen und Vorrangregelungen
    • Adressaten des Pflichtenkanons
    • Allgemeine Bestimmungen der GewAbfV
      • Ausschlüsse und Sondervorschriften
      • Erweiterter Anwendungsbereich, betroffene Unternehmen, Abfallarten, Begriffe
      • Die GewAbfV nach dem geltenden Recht für Siedlungsabfälle
        • Getrenntsammlung nach Fraktionen als prioritäre Pflicht
        • Ausnahmen und -gründe – Wirtschaftliche Unzumutbarkeit / technische Unmöglichkeit
        • Gemische und die Pflicht zur Vorbehandlung
        • Getenntsammlungsquote und 90:10-Regelung
        • Kontroll- und Dokumentationspflichten der Erzeuger und Besitzer
        • Überlassung von Abfällen, die nicht verwertet werden, Fortschreibung der Pflichtrestmülltonne
        • Stoffstrom- und anlagenbezogene Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
        • Die GewAbfV nach dem geltenden Recht für Bauabfälle
          • Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
          • Kontroll- und Dokumentationspflichten der Erzeuger und Besitzer
          • Die Novelle der GewAbfV
            • Vorgesehene Änderungen und Verschärfungen für die betroffenen Erzeuger, Besitzer, Transporteure, Behandler und Verwerter der Abfälle

Update für die Praxis: Dokumentation, Trennung und Vollzugshilfe

Die derzeit geltende Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist weitestgehend unverändert seit 01. August 2017 in Kraft. Sie dient der Umsetzu...

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12.11.2026 8 h 8 h Details Details Jetzt buchen
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SG-Seminar-Nr.: 9394317

Anbieter-Seminar-Nr.: 406

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