- Webinar
- Deutsch
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- Keine
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Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Aufrechterhaltung/ Aktualisierung der umfassenden Sachkunde gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Unsere praxisorientierte Fortbildung richtet sich an sachkundige Personen, die Chemikalien, einschließlich Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gemäß Anlage 2 der ChemVerbotsV, in Verkehr bringen.
Gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist eine Auffrischung der Sachkunde spätestens alle drei (dann halbtägig) bzw. sechs Jahre (ganztägig) erforderlich. Diese Schulung an einer behördlich anerkannten Einrichtung stellt sicher, dass die Sachkunde weiterhin gültig bleibt.
Auch für die Abgabe bestimmter Biozid-Produkte gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung sowie für Inhaber der Sachkunde nach dem Pflanzenschutzgesetz genügt eine eintägige Auffrischungsschulung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Inhalte
Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Aufrechterhaltung/ Aktualisierung der umfassenden Sachkunde gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Unsere praxisorientierte Fortbildung richte...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Webinar | ||||
| 15.09.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |