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In der Hochschule und in den Forschungseinrichtungen wird das wissenschaftliche und künstlerische Personal – also die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zum Zwecke der Promotion und auch in der Postdoc-Phase aufgrund der Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) befristet beschäftigt. Die befristete Beschäftigung dient der eigenen Qualifizierung des Personals, gleichzeitig muss es aber auch weitere wissenschaftliche oder künstlerische Dienstleistungen in Weisungsabhängigkeit für den Arbeitgeber erbringen.In unserem Seminar zum Befristungsrecht in der Wissenschaft zeigen wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Befristungen zulässig sind. Dabei muss zwischen den haushaltsfinanzierten Stellen, für die es Höchstbefristungsgrenzen gibt (die sog. 12-Jahres-Regelung), und drittmittelfinanzierten Projektstellen unterschieden werden, um rechtssicher die Verträge abschließen zu können. Wir schauen uns die aktuellen Entwicklungen zur befristeten Beschäftigung in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen an und beleuchten auch die relevante Rechtsprechung zum WissZeitVG.
Anwendungsbereich des WissZeitVG Personeller Anwendungsbereich (wer istüberhaupt wissenschaftliches und künstlerisches Personal nach1WissZeitVG?)Betrieblicher Anwendungsbereich (in welcherInstitution muss das WissZeitVG angewendet werden)Überblick über die BefristungstatbeständeBefristung von haushaltsfinanzierten Stellennach2 Abs. 1 WissZeitVGBerechnung der Befristungsdauer derVerträge (12- bzw. 15-Jahres Höchstbefristungsgrenze)Verlängerungsoption bei KinderbetreuungMögliche Verlängerung der Verträge beiBehinderung oder chronischer ErkrankungVerlängerung (Automatismus) bei denFallgruppen des2 Abs. 5 WissZeitVG (zB Inanspruchnahme von Elternzeitund Mutterschutz, Arbeitszeitreduktion, Freistellung für die Wahrnehmungvon Aufgaben in der Personal- und Behindertenvertretung oder beiAufgabenwahrnehmung als Gleichstellungsbeauftragte)Befristung von Drittmittelstellen nach2Abs. 2 WissZeitVGAbgrenzung der Befristung nach WissZeitVG zuBefristungen nach dem TzBfGBefristung von studentischen Hilfskräftenach6 WissZeitVG Zielgruppen
Beschäftigte in Personal- und Organisationsabteilungen, Führungskräfte in der Hochschule und Forschungseinrichtung, Personalräte, wissenschaftliches Personal, sonstige Interessierte
In der Hochschule und in den Forschungseinrichtungen wird das wissenschaftliche und künstlerische Personal – also die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zum Zwecke der Promotion und ...
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| 17.09.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |