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Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen legt der Gesetzgeber strenge Maßstäbe an. Er will mit umfassenden Regeln verhindern, dass es zu Unfällen kommt. Ein wichtiger Bestandteil des restriktiven Sprengstoffgesetzes (SprengG) als gesetzliche Grundlage ist die Pflicht, dass Unternehmen zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter beschäftigen müssen. Ausschließlich sie dürfen mit Sprengstoffen arbeiten. Die Unternehmer selbst oder ihre Angestellten müssen drei Kriterien erfüllen:
Die Behörden haben das Recht, die Erlaubnis zu entziehen. Typische Gründe sind Verurteilungen nach dem Ausstellen des Befähigungsscheins und später erkannte psychische Probleme. Alle diese staatlichen Einschränkungen dienen dem Eigen- und Fremdschutz, niemand soll bei einem falschen oder missbräuchlichen Einsatz von Sprengstoffen zu Schaden kommen.
Mehrere etablierte Organisationen bieten eine mehrstündige Fortbildung an, die als Lehrgang gemäß §20 SprengG die geforderte Fachkunde bestätigt. Bei der ersten Teilnahme absolvieren Sie eine Prüfung, die bei einem Wiederholungskurs nach fünf Jahren nicht mehr notwendig ist. Bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen Auffrischung des Wissens zur Ausstellung eines neuen Befähigungsscheins reicht die Anwesenheit.
Ob erstmaliger Antrag auf einen Befähigungsschein oder Wiederholungslehrgang: Webinare sind für diesen Lehrgang gemäß §20 SprengG auf unserer Plattform das praktische Format:
Inhaltlich orientiert sich das E-Learning als Lehrgang gemäß §20 SprengG online strikt an den gesetzlichen Vorgaben. Der Staat schreibt die Themen exakt vor. In den Schulungen geht es vor allem um folgende Aspekte:
Dieses Seminarangebot richtet sich an alle, die aus beruflichen Gründen mit Sprengstoffen umgehen. Das trifft auf diverse Berufe bei unterschiedlichen Firmen zu. Dazu zählen Mitarbeiter in der Waffenproduktion und im Waffenhandel, Angestellte in der Logistik wie Lkw-Fahrer sowie Facharbeiter in der Feuerwerksindustrie. Grundsätzlich ist der Besuch für alle unverzichtbar, die verantwortliche Personen nach § 19 SprengG werden wollen. Die Zielgruppe für Webinare als Lehrgang gemäß §20 SprengG der Anbieter umfasst Inhaber dieser Unternehmen, Leiter von Zweigniederlassungen und diverse Aufsichtspersonen wie Lagerverwalter. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Ihrer Kommune! Auch die Veranstalter dieser Lehrgänge beraten in der Regel ausführlich.
Semigator.de als führender Marktplatz für berufliche Seminare ist für einen Lehrgang gemäß §20 SprengG das geeignete Online-Vergleichsportal. Wir führen alle aktuellen und bundesweit verfügbaren Angebote übersichtlich auf. Kursgebühren, Termine und weitere Informationen entnehmen Sie den einzelnen Vorstellungsseiten, auf dieser Grundlage vergleichen Sie die Webinare für einen Befähigungsschein gemäß §20 SprengG fundiert. Unser Tipp: Buchen Sie im Wiederholungsfall rechtzeitig die Teilnahme an einem Auffrischungskurs, sodass Sie nahtlos über einen neuen Befähigungsschein verfügen.
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