Ob bei Arbeitszeitfragen, Urlaub, mobiler Arbeit oder beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): Der Mitbestimmungskatalog des § 87 BetrVG regelt Ihre vielfältigen Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei grundlegenden Rahmenbedingungen innerhalb des Betriebs. Lernen Sie, wie Sie diese umfassenden Rechte proaktiv, strategisch und rechtssicher nutzen. Der Betriebsrat ist hier nicht bloß ein Mitspieler, sondern Gestalter, Wächter und Impulsgeber.
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten bildet das kraftvolle Zentrum der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Mit § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hält der Betriebsrat die stärkste Form seiner Rechte in den Händen: die erzwingbare Mitbestimmung. Dieser Paragraph ist eine Handlungsanleitung für Mitgestaltung, Einfluss und Schutz der Belegschaft.
Ob bei Arbeitszeitfragen, Urlaub, mobiler Arbeit oder beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): Der Mitbestimmungskatalog des § 87 BetrVG regelt Ihre vielfältigen Beteiligungsrechte als Betriebsrat be...
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