Lernziele
- Da Auftraggeber zunehmend Personal abbauen, muss die damit einhergehende Verlagerung der Bauherrenaufgaben von freiberuflich Tätigen (Projektsteuerer bzw. -leiter) wahrgenommen werden. Diese Aufgabenverschiebung macht es erforderlich, dass ein entsprechendes Projektmanagement vertraglich geregelt wird.
- Leistungen der Projektleitung und Projektsteuerung sind weder in der HOAI, noch in anderen Rechtsvorschriften enthalten und müssen hinsichtlich des Leistungsumfangs und des damit verbundenen Honorars im Einzelnen frei vereinbart werden. Deshalb kommt der individuellen vertraglichen Vereinbarung der von Architekten oder Ingenieuren zu erbringenden Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung besondere Bedeutung zu.
- Das Seminar orientiert sich an den Empfehlungen der AHO Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement – veröffentlicht als Heft Nr. 9 der Schriftenreihe des AHO – 5. Auflage, Stand: März 2020.
- Ein Mustervertrag über die Leistungen der Projektsteuerung ist ebenfalls Gegenstand dieses Seminars.
Zielgruppen
Bauherren, Projektsteuerer, Projektleiter, sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Projekten, die ein Projektmanagement erfordern, Befassten. Freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Beratende Ingenieure, Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Landesbetriebe, etc.).
Seminarinhalt
- Aufgaben der Projektsteuerung und Projektleitung
- Projektmanagement – Projektleitung – Projektsteuerung – was brauche ich?
- Eignungskriterien für den Projektsteuerer
- Rechtsnatur des Projektmanagementvertrags
- Erläuterung des Leistungsumfangs der Projektsteuerung anhand der Grundleistungen
- Erläuterung de Leisrungsumfangs der Projektleitung
- Erläuterung der BIM-Grundleistungen
- Projektsteuerung und HOAI: Wie grenzen sich die Grundleistungen der HOAI vom Leistungsbild "Projektsteuerung" ab?
- Honorar: Leistungsgerechte Vergütung des Projektsteuerers gemäß AHO
- Erläuterungen zur Vertragsgestaltung anhand eines Mustervertrages
Einschlägige Entscheidungen aus der Rechtsprechung werden vom Referenten erläutert und anhand ausgewählter Beispiele aus der Baupraxis adäquat dargestellt.