Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber sehen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer intensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftragten Planer ausgesetzt.Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits sowie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in10 HOAI andererseits wurden die preisrechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Die HOAI 2021 hat in dieses Regelungsgefüge hingegen nicht eingegriffen. Daneben gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt.Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus642 BGB.
1. Einleitung- (Neue) Motive für Planernachträge
- Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements
- Dokumentation
2. Kalkulation von Honorarangeboten3. Planungssoll als Nachtragsbasis- Bedeutung des650p BGB
- Leistungsziele und Zielfindungsphase
- Leistungsumfang
- Leistungsablauf
4. Preisrahmenrecht bis zur HOAI 2013- Bedeutung nach EuGH v. 04.07.2019 / BGH v. 14.05.2020
5. Kein Nachtragspotential: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung6. Anordnungsrechte des Auftraggebers7. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele8. Verlängerter oder gestörter Leistungszeitraum
Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Archi...
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