Öffentliche Auftraggeber lernen, ihre Vergabeverfahren möglichst so zu konzipieren und auch durchzuführen, dass die Beschaffungsvorgänge geringere Angriffsflächen für Nachprüfungsanträge ergeben. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens sollten ohne Panik die richtigen Schritte veranlasst werden. Die gegenseitigen Teilnehmer erhalten Hinweise und Anregungen, um ein Nachprüfungsverfahren mit einer eigenen strategischen Zielsetzung zu führen. Ziel ist es, möglichst schnell und ökonomisch den erwünschten Zuschlag zu erhalten, nicht jedoch, in jeder Hinsicht Recht zu bekommen.
- Verhindern von Nachprüfungsverfahren
- Häufige Ursachen von Nachprüfungsverfahren
- Die häufigsten Vergaberechtsverstöße und Tipps zur Vermeidung
- Beantwortung von Bieterfragen und Umgang mit Rügen
- Ablauf des Vergabenachprüfungsverfahrens
- Grundzüge des Verfahrens vor der Vergabekammer
- Prüfung der offensichtlichen Unzulässigkeit/Unbegründetheit
- Übermittlung des Nachprüfungsantrags an den Auftraggeber
- Anforderung der Vergabeakten
- Akteneinsicht
- Mündliche Verhandlung
- Kosten
- Grundzüge der sofortigen Beschwerde vor dem Vergabesenat
- Erfolgreiche Verteidigungsstrategien bei häufig geltend gemachten Verfahrensfehlern
- Darlegung der fehlenden Rechtsverletzung bzw. des Nichteintritts eines Schadens
- Rügeobliegenheit
- Strategien zur Rechtfertigung der Auswahl von Bewerbern oder Bietern
- Verteidigung der Angebotswertung
- Nachschieben von Ausschlussgründen
- Möglichkeiten zur Heilung von Verfahrensfehlern im laufenden Nachprüfungsverfahren
- Wiederholung der Wertung
- Verlängerung von Fristen
- Wiederaufnahme von ausgeschlossenen Bietern in das Verfahren
- Nachholung der Dokumentation
- Beendigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch alternative Vorgehensweisen
- Zurückversetzung des Verfahrens/Korrekturen in der Leistungsbeschreibung
- Vergleich mit den Beteiligten
- Aufhebung des Vergabeverfahrens
Öffentliche Auftraggeber lernen, ihre Vergabeverfahren möglichst so zu konzipieren und auch durchzuführen, dass die Beschaffungsvorgänge geringere Angriffsflächen für Nachprüfungsanträge ergeben. Im Fa...
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