In jedem Bauvorhaben greifen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann wählen, wen er in Anspruch nimmt, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden die Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten Hinweise und Empfehlungen, wie typische Fehler vermieden und die eigenen Chancen gewahrt werden können.
- Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten
- Mangel der Unternehmerleistung
- Mangel der Planerleistung
- Mangel der Leistung des Bauüberwachers
- Mangel der Leistung des Sonderfachmanns
- Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten
- Ansprüche gegen den Unternehmer
- Ansprüche gegen den Planer
- Ansprüche gegen den Bauüberwacher
- Ansprüche gegen den Sonderfachmann
- Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung
- Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risikoübernahme)
- Durch Beteiligung des Auftraggebers
- wegen Sowieso-Kosten
- wegen Vorteilsausgleichs
- wegen Mitverschuldens
- wegen unterlassener Mitwirkung
- Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
- Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
- Gesamtschuldner
- mehrere Unternehmer
- Unternehmer und Bauüberwacher
- Unternehmer und Planer
- Bauüberwacher und Planer
- Unternehmer, Planer und Bauüberwacher
- Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann
- Wahlrecht des Auftraggebers
- Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
- Verjährung
In jedem Bauvorhaben greifen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftragge...
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