Bei der Abwicklung eines Bauvertrags – gleichgültig, ob nach BGB oder VOB/B – hat die Bau- und Projektleitung erforderlichenfalls nicht nur umfangreichen Schriftverkehr zu führen, sondern auch zahlreiche Dokumentationspflichten. Wird nicht richtig geschrieben oder nur unzulänglich dokumentiert, kann dies ganz erhebliche (negative) Auswirkungen auf den finanziellen Projekterfolg haben. In diesem Praktiker-Seminar wird den Teilnehmern deshalb nicht nur vermittelt, in welchen Situationen Schriftverkehr erforderlich ist bzw. ein Vorgang dokumentiert werden muss, sondern anhand konkreter Beispiele auch aufgezeigt, wie rechtssicherer Schriftverkehr zu führen ist bzw. wie eine gerichtsfeste Dokumentation aussehen kann. Hierzu werden den Teilnehmern konkrete Formulierungsvorschläge an die Hand gegeben, um ihnen die Arbeit auf der Baustelle zu erleichtern.
1. Schriftverkehr und Dokumentation u.a. im Zusammenhang mit- dem Vertragsschluss und -inhalt
- Mehrmengen, geänderten und zusätzlichen Leistungen
- der Anmeldung von Bedenken
- der An- und Abmeldung von Behinderungen
- der Dokumentation gestörter Bauabläufe
- den Kündigungsmöglichkeiten wegen Termin- oder Zahlungsverzugs sowie wegen Mängeln
- der Abnahme
- Mängelansprüchen nach Abnahme der Leistung
2. Sonderthemen- gesetzliche und vertragliche Schriftformerfordernisse
- kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- Stellvertretung/Vollmacht
- Zugangs- und Beweisfragen
- Belehrung des Verbraucher-Bauherrn
Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir Sie zu einer Stadtrundfahrt im Historischen Salonwagen sowie zum Abendessen im Keller's Weinrestaurant ein.
Bei der Abwicklung eines Bauvertrags – gleichgültig, ob nach BGB oder VOB/B – hat die Bau- und Projektleitung erforderlichenfalls nicht nur umfangreichen Schriftverkehr zu führen, sondern auch zahlreic...
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