Seminar / Kurs

Fachkunde für Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von nicht gefährlichen Abfällen gemäß 53 KrWG

Inhalte

Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde von verantwortlichen Personen gemäß53 Abs. 2 KrWG

Beschreibung

Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde von verantwortlichen Personen gemäß53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz Wichtige Fachkentnisse und Handlungsempfehlungen für die betriebliche Umsetzung

Seit dem 1. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Dieses enthält in53 KrWG wichtige Regelungen für Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen von Abfällen. Nach53 Abs. 1 KrWG müssen Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen nicht gefährlicher Abfälle die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Gemäß53 Abs. 2 KrWG müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen über Zuverlässigkeit und die für ihre Tätigkeit notwendige Fachkunde verfügen.

Zunächst werden Ihnen daher die Grundlagen und wesentliche Regelungen des Kreislaufwirtschaftsrechtes und des Transportrechtes eingehend vorgestellt und erklärt. Anschließend werden ausführlich die Pflichten der Sammler/-innen, Beförderer/-innen, Händler/-innen und Makler/-innen vorgestellt und Handlungsempfehlungen für das rechtssichere Arbeiten in der Praxis erläutert. Daneben werden Ihnen praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten für Ihre aktuellen Problemstellungen aufgezeigt. Nutzen Sie die Möglichkeit sich über Ihre eigenen individuellen Erfahrungen und Problemstellungen auszutauschen und diese mit den Referenten und den weiteren Teilnehmer/-innen zu diskutieren.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen von Unternehmen, die gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle sammeln, befördern, mit diesen handeln oder diese makeln, sowie Verantwortliche Personen von wirtschaftlichen Unternehmen (u.a. Handwerksbetriebe, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen), die im Rahmen des Hauptzwecks ihrer Tätigkeit auch (nicht gefährliche und gefährliche) Abfälle sammeln, befördern, mit diesen handeln oder diese makeln.

Themen/Programm

Übersicht und wesentliche Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und dazugehöriger Verordnungen

  • Struktur des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Begriffsdefinitionen des3 KrWG
  • Entsorgungshierarchie
  • Nebenprodukte und Ende der Abfalleigenschaft
  • Übergangsregelungen und Inkrafttreten
  • Einstufung als gefährlicher/nicht gefährlicher Abfall
  • Anzeige- und Erlaubnispflichten
  • Abfallschlüsselnummern (AVV)
  • Register- und Nachweispflichten für gefährliche Abfälle

 

Wichtige Einzelpflichten und deren praktische Umsetzung

  • Regelung der Überwachung nach47 KrWG
  • Anzeigepflicht nach53 KrWG
  • Erlaubnispflicht nach54 KrWG
  • Kennzeichnungspflicht nach55 KrWG
  • Entsorgungsfachbetriebe nach den56 und 57 KrWG

 

Anzeigeverfahren nach18 KrWG

  • Gewerbliche Sammlungen
  • Besonderheiten der17 und 18 KrWG
  • Praxisbeispiele

 

Grundlagen und Struktur des Transportrechtes

  • im Sinne des Abfallgesetzes
  • im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes

 

Aktuelle Problemstellungen und praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten, u.a.

  • Transportpflichten und Unterbeauftragung
  • Rücknahmesysteme
  • Sammelplätze
  • Weitere Fragen zur Umsetzung des aktuellen Abfallrechtes

 

Aktuelle Entwicklungen und weitere Perspektiven

Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde von verantwortlichen Personen gemäß53 Abs. 2 KrWG

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Termine und Orte

Datum Dauer Preis
Duisburg, DE
09.12.2026 8 h 8 h Details Details Jetzt buchen

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SG-Seminar-Nr.: 8903314

Anbieter-Seminar-Nr.: KA005

Termine

  • 09.12.2026

    Duisburg, DE

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Veranstaltungsinformation

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  • Deutsch
    • Keine
  • 8 h
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