Bauträgerverträge werfen von A (wie Abnahme) bis Z (wie Zahlungsregelungen) Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Seit dem 01.01.2018 abgeschlossene Verträge müssen zudem auch dem neuen Bauvertragsrecht Rechnung tragen. Ziel des Seminars ist es nicht, bei der Darstellung der Probleme stehen zu bleiben. Ziel ist es vielmehr, auf die Probleme durch eine überlegte Vertragsgestaltung eine Antwort zu geben. Im Lichte der aktuellen Gesetzeslage und der Rechtsprechung werden Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Risiken und Vorteile dargestellt.
Ausgehend von einem in Praxis erprobten Vertragsmuster werden die für die Gestaltung von Bauträgerverträgen zentralen Punkte eingehend besprochen. Schwerpunkte sind Regelungen zur
- Bauverpflichtung
- Bedeutung von vorvertraglichen Erklärungen und von Werbeaussagen (Prospekten)
- Regelungen zur Bauverpflichtung (z.B. Mehrhausanlagen)
- Funktionstauglichkeit des Werks
- Baubeschreibung
- Änderungsvorbehalt; Leistungsbestimmungsrecht
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Flächenabweichungen
- Fertigstellungstermin
- Kaufpreiszahlung
- MaBV
- Vorleistungsverbot
- Zahlung nach Baufortschritt,3 Abs. 2 MaBV
- Mängel der Arbeiten
- Flexibler Ratenplan
- Schlussrate
- Abnahme und Schlussrechnung - Fälligkeitsvoraussetzungen der Schlussrate?
- Letzte Rate und (Protokoll-) Mängel
- Besitzübergabe nach vollständiger Fertigstellung
- Zahlung auf Notaranderkonto
- Zahlung gegen Erfüllungssicherheit/Bürgschaft
- Aufrechnung
- Abnahme
- Folgen einer fehlenden oder unwirksamen Abnahme
- Abnahme und Besitzübergabe
- Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- Versorgungs-, Wartungsverträge u.Ä.
- Haftung
- Smart Home & Co. – BGB-Novelle zum 01.01.2022
- Nachzügler
Bauträgerverträge werfen von A (wie Abnahme) bis Z (wie Zahlungsregelungen) Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Seit dem 01.01.2018 abgeschlossene Verträge müssen zudem auch dem neuen Bauvert...
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