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ÜbersichtNach der DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" sind vom Arbeitgeber/Betreiber die Geräte auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen – vor der ersten Inbetriebnahme, sowie in regelmäßigen Zeiträumen und nach Änderungen. Diese Aufgabe kann nach7 ArbSchG an eine Befähigte Person übertragen werden.Nutzen
ZielgruppeMitarbeiter von Kommunen, Schulträgern, Sportvereinen, Betreiber von Sportstätten, Hausmeister, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
ÜbersichtNach der DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" sind vom Arbeitgeber/Betreiber die Geräte auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen – vor der ersten Inbetrieb...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
|---|---|---|---|---|
| Berlin, DE | ||||
| 26.11.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |
| Köln, DE | ||||
| 15.10.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |
| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Berlin, DE | ||||
| 26.11.2026 8 h | 8 h | Details | Details Jetzt buchen | |
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