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11. IBR-Bauleitertage - Nachtragsberechnung aufgrund tatsächlich erforderlicher Kosten

Inhalte

Nach650c BGB sind die tatsächlich erforderlichen Kosten der Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Änderungs- oder Zusatzleistungen (Nachträgen). Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IBR 2019, 535) ebenso im VOB/B-Vertrag für die Vergütungsanpassung bei Mengenmehrungen ( 2 Abs. 3 VOB/B) und wohl auch für die Berechnung der Nachtragshöhe von geänderten und zusätzlichen Leistungen ( 2 Abs. 5, 6 VOB/B). Gleichwohl hat diese Art der Nachtragsberechnung ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.Der 11. IBR-Bauleitertag zeigt praxistaugliche Strategien zur Aufstellung, Prüfung und Verhandlung von Nachträgen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Rechtsprechung und Literatur auf.
  1. Einführung
    • Verträge sind einzuhalten als schuldrechtlicher Regelfall
    • Einseitige Anordnungsrechte als Ausnahme
    • Aufrechterhaltung des Äquivalenzverhältnisses
    • Bedeutung der üblichen Vergütung nach632 BGB
  2. Zusammenspiel von Änderungsrecht und Vergütungsanpassung
    • Kooperationsprinzip des650b BGBA
    • Anforderungen an das Angebot des Unternehmers
    • Umfang der Planungspflicht des Auftraggebers
    • Anordnungsrecht des Auftraggebers
    • 80%-Regelung des650c Abs. 3 BGB
  3. Tatsächlich erforderliche Kosten – rechtliche Einordnung
    • Begriffsabgrenzung Kosten und Aufwendungen
    • Kausalität von Aufwand und Aufwendungen
    • Bauzeitfolgen von Änderungen
    • Erforderlichkeit
    • Tatsächlichkeit
    • Grenzen der Berücksichtigung
  4. Tatsächlich erforderliche Kosten – baubetriebliche Umsetzung
    • Umsetzung bei geänderten Leistungen und ihre Grenzen
      1. Tatsächlich erforderliche Kosten vs. hypothetisch tatsächlich erforderliche Kosten
      2. Tatsächlich erforderliche Kosten bei zusätzlichen Leistungen
    • Dokumentation- und Nachweisproblematik
    • Anwendungsbeispiele
  5. Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
    • Angemessenheitsbegriff
    • Ermittlungsansätze
  6. Fortschreibung der Urkalkulation
    • Nachtrag
    • Kalkulationsarten
    • Vereinbarungsgemäß hinterlegte oder offengelegte Kalkulation
    • Fortschreibung der Vertragspreise durch Übernahme oder Übertragung von Kalkulationsansätzen
    • Gesetzliche Vermutung und Widerlegung
  7. VOB/B-Verträge
    • BGH-Rechtsprechung zur Mengenmehrung
    • Neueste BGH-Rechtsprechung zu2 VOB/B
    • Übertragbarkeit auf weitere Tatbestände zur Vergütungsanpassung
    • Verhältnis VOB/B zum BGB
    • Ausblick auf Novelle der VOB/B
Nach650c BGB sind die tatsächlich erforderlichen Kosten der Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Änderungs- oder Zusatzleistungen (Nachträgen). Das gilt nach de... Mehr Informationen

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03.11.2026 - 04.11.2026 11 h 11 h Details Details Jetzt buchen

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