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Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist verpflichtet sich regelmäßig auf dem Stand der Technik zu halten. Es muss sichergestellt sein, dass die Tätigkeiten fachgerecht ausgeführt und messtechnisch überprüft werden.
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen und zu aktualisieren. Sie erhalten Informationen zu den für Sie relevanten Normen und Vorschriften.
ZielgruppenElektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, deren Erst- oder Nachschulung bis zu drei Jahren zurückliegt.
Voraussetzung: Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist verpflichtet sich regelmäßig auf dem Stand der Technik zu halten. Es muss sichergestellt sein, dass die Tätigkeiten fachgerecht ausgeführt und messt...
Mehr Informationen| Datum | Preis |
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