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Die Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 gelten für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Arbeitsplatzgrenzwerte (gemäß2 Absatz 8 GefStoffV) eingehalten werden ( 10 Absatz 2 GefStoffV). Seit Dezember 2024 gilt nun eine Verschärfung dieser Grenzwerte ( 20 Absatz 4 GefStoffV). Aus diesem Grund ist eine Gefährdungsbeurteilung und ein Risikobezogenes Maßnahmenkonzept gemäß 10 Absatz 1 GefStoffV zu erstellen. Nun müssen sich Unternehmen informieren, was nach wie vor in der GefStoffV wichtig zu beachten ist und was diese Neuerungen konkret für sie und ihre Mitarbeitenden bedeuten und wie diese bestmöglich umgesetzt werden können.Wie diese Neuerungen konkret im Arbeitsalltag beachtet werden, insbesondere in Anwendung auf die TRGSen 526, 527, 554, 559 und 561 zeigt die erfahrene Gefahrstoff-Expertin im Online-Live-Seminar. Ziele & Nutzen
Die Teilnehmenden lernen, wie sie die aktuell neuen gesetzlichen Erfordernisse sicher im Unternehmen umsetzen. Darüber hinaus erfahren sie, wie sie bei Betriebsbegehungen die Umsetzung der GefStoffV nachweisen, damit sie sich damit vor Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen ( 27 ChemG) schützen. Die Expertin vermittelt praxisnah dieses Wissen im Online-Live-Seminar.Die DGUV schreibt zwar keine Fortbildungspflicht für Gefahrstoffbeauftragte vor (Vgl. SiBe), allerdings eine Weiterbildungspflicht, indem diese sich in ihren Aufgabengebieten weiterbilden und vertiefende Seminare/Schulungen besuchen.Thema als ein Vertiefungsseminar, aufbauend zum Lehrgang Gefahrstoffbeauftragte/r!
Methodik
Das Seminar besteht aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Übungen und Diskussionsrunden. Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit dem Experten und ihren Fachkolleg/innen.
Inhalte
Rechtliche Anforderungen
Praktische Umsetzung
Teilnehmerkreis
Die Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 gelten für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass bei Tätigkeit...
Mehr Informationen| Datum | Preis |
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