Inhouse

Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen - Inhouse-Schulung, Dauer 1 Tag

Inhalte

In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde der Begriff der wesentlichen Veränderung mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine wird ein Betreiber rechtlich gesehen sogar zum Hersteller – mit allen Pflichten aus der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.Aber wann ist eine Veränderung wesentlich? Was muss beachtet werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Praxisseminar.

Ziele & Nutzen

  • Der Teilnehmer lernt anhand von Fallbeispielen, Änderungen an einer Maschine/Anlage rechtlich richtig einzuordnen und weiß, welche Konsequenzen sich jeweils für das Unternehmen ergeben
  • Der Teilnehmer weiß, wie er die Pflichten aus MRL und BetrSichV richtig umsetzt – und wie er Haftungsrisiken minimiert.
  • Der Teilnehmer erfährt, wie er die Verantwortungsaufteilung vertraglich im Sinne des Unternehmens regeln kann, wenn mehrere Firmen am Umbau beteiligt sind.

Methodik

Das Seminar kann als Präsenzveranstaltung oder als Online-Seminar gebucht werden. In beiden Formaten besteht das Seminar aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Fachkollegen. Besonderheiten des virtuellen Seminars:  

  • Gleichwertige Alternative zur Präsenzveranstaltung dank innovativer Technik (Zoom)
  • Mittels Video- und Audioübertragen haben die Teilnehmer – wie in einer echten Seminaratmosphäre– jederzeit die Gelegenheit ihre Fragen zu stellen und sich interaktiv auszutauschen.
  • Die Agenda des virtuellen Seminars orientiert sich am Tagesablauf der Präsenzveranstaltung. Auch hier sind Pausen vorgesehen.
  • Es entstehen keine Reise- und Übernachtungskosten.

Online-LernplattformDie Teilnehmenden erhalten Zugang zur Online-Lernplattform der AKADEMIE HERKERT. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.

Inhalte

Rechtliche Grundlagen: Pflichten nach EU-Maschinenrecht und BetrSichV

  • Maschinenverordnung: CE-Konformität
    • Überblick: Pflichten als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung
    • Anforderungen aus der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/10
    • Klärung von Begrifflichkeiten (anhand von Fallbeispielen): Maschine, unvollständige Maschine (Teilmaschine), Anlage/Gesamtheit von Maschinen (neues BMAS Interpretationspapier), Altmaschine, Einstufungskriterien und rechtliche Konsequenzen
    • Technische Dokumentation beim Umbau von Maschinen/Anlagen
    • Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzen der Auswirkungen eines Umbaus auf die Sicherheit der Maschine
    • Produkthaftungsrisiken als Hersteller

  • BetrSichV: Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber

Wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung? Durchspielen verschiedener Fälle und Klärung der Konsequenzen

  • Was ist eine wesentliche Veränderung?
  • Verkürzte Risikobeurteilung
  • Fallbeispiele
  • Wer gilt als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung – mit allen Pflichten?
  • Welche Änderungen sind auch ohne neue CE-Kennzeichnung möglich?

  

Schnittstellen zwischen Hersteller(n) und Betreiber, Verantwortlichkeiten

  • Aufgaben der Betreiber, Hersteller, Teilmaschinenlieferanten (z. B. wer muss was prüfen?; wer muss wem welche Dokumente liefern?)
  • (Vertragliche) Möglichkeiten zur Klärung von Verantwortlichkeiten und zum Ausschluss von Haftungsrisiken
  • Was muss an zugekauften Teilmaschinen geprüft werden?
  • Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme: Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller(n) und Betreiber

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Betriebsleiter, Leiter Instandhaltung, Technische Leiter, Leiter Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter, CE-Beauftragte, Qualitätsmanager, Sicherheitsfachkräfte.

In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde der Begriff der wesentlichen Veränderung mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen ...

Mehr Informationen

Termine und Orte

Datum Preis

+++ Catalog API +++

SG-Seminar-Nr.: 8519659

Anbieter-Seminar-Nr.: 77796

Der Anbieter ist für den Inhalt verantwortlich.

Veranstaltungsinformation

  • Inhouse
  • Deutsch
    • Keine
  • Anbieterbewertung   (54)

Ihre Vorteile

mehr erfahren
  • Anbietervergleich von über 1.500 Seminaranbietern
  • Vollständige Veranstaltungsinformationen
  • Schnellbuchung
  • Persönlicher Service
Datum Preis