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In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde der Begriff der wesentlichen Veränderung mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine wird ein Betreiber rechtlich gesehen sogar zum Hersteller – mit allen Pflichten aus der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.Aber wann ist eine Veränderung wesentlich? Was muss beachtet werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Praxisseminar.
Ziele & Nutzen
Methodik
Das Seminar kann als Präsenzveranstaltung oder als Online-Seminar gebucht werden. In beiden Formaten besteht das Seminar aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Fachkollegen. Besonderheiten des virtuellen Seminars:
Online-LernplattformDie Teilnehmenden erhalten Zugang zur Online-Lernplattform der AKADEMIE HERKERT. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen: Pflichten nach EU-Maschinenrecht und BetrSichV
Wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung? Durchspielen verschiedener Fälle und Klärung der Konsequenzen
Schnittstellen zwischen Hersteller(n) und Betreiber, Verantwortlichkeiten
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer, Betriebsleiter, Leiter Instandhaltung, Technische Leiter, Leiter Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter, CE-Beauftragte, Qualitätsmanager, Sicherheitsfachkräfte.
In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde der Begriff der wesentlichen Veränderung mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen ...
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