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Die EU hat mit einer Vielzahl von Ländern sog. Präferenzabkommen geschlossen und Zollvergünstigungen (sog. Präferenzen) vereinbart. Konkret bedeutet dies, dass die Einfuhr aus der EU in eines dieser Länder bei Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung (bspw. EUR.1, EUR-MED, Formblatt EUR.2, ) zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern die eingeführten Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen. Hier spielt die Lieferantenerklärung (LE) eine entscheidende Rolle. Da jedoch an der Entstehung einer Exportware meist viele unterschiedliche Unternehmen beteiligt sind und das Präferenzrecht der EU sehr komplex ist, sind bei der Erstellung von LE häufig Fehler vorprogrammiert.
Wie die LE korrekt erstellt und typische Stolpersteine erkannt werden, erfahren die Teilnehmenden anhand praktischer Beispiele im Seminar. So sind sie in der Lage, sowohl von Lieferanten ausgestellte LE zu prüfen, als auch selbst LE für ihre Kunden korrekt zu erstellen und vermeiden künftig Ärger und finanzielle Nachteile bei Zollprüfungen.
Ziele & Nutzen
Die Teilnehmenden
Methodik
Das Seminar kann als Präsenzveranstaltung oder als live-online-Training gebucht werden. In beiden Formaten besteht das Seminar aus einer Kombination aus Fachvortrag, Praxisbeispielen, Erfahrungsberichten und Diskussionsrunden. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit Fragen zu stellen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Experten und Kollegen.
Besonderheiten des virtuellen Seminars:
meine.akademie-herkert.de Die Teilnehmer erhalten Zugang zum Weiterbildungs- und Serviceportal meine.akademie-herkert.de. Dort finden Sie alle Informationen zur Veranstaltung und Seminarunterlagen in digitaler Form.
Inhalte
Teilnehmerkreis
Mitarbeitende in Einkaufs-, Import- und Exportabteilungen, Zollsachbearbeiter/-innen, Prokuristen/Prokuristinnen, Geschäftsführer/-innen
Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung sind folgende Systemvoraussetzungen notwendig:
Die EU hat mit einer Vielzahl von Ländern sog. Präferenzabkommen geschlossen und Zollvergünstigungen (sog. Präferenzen) vereinbart. Konkret bedeutet dies, dass die Einfuhr aus der EU in eines dieser Lä...
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