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Auf dem Betriebsgelände, besonders auf Baustellen, werden einzelne Arbeitsschritte häufig an Fremdfirmen vergeben. Falsche oder unklare Absprachen stellen dabei ein gravierendes Problem für die Arbeitssicherheit dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen. Die Koordination von Fremdfirmen ist daher in der BaustellV, der DGUV Vorschrift 1 und in8 ArbSchG genau geregelt. Die Aufgabe des Fremdfirmenkoordinators ist es, die Arbeit mit Fremdunternehmen zu organisieren und so einen sicheren und reibungslosen Arbeitsablauf auf dem Betriebsgelände zu gewährleisten. Ziele & Nutzen
Damit die Schulungsinhalte ganz genau zu den betrieblichen Gegebenheiten passen, führt der Referent vor der Schulung ein Vorgespräch durch, um einen Eindruck der Ausgangslage zu bekommen. So passt die Schulung auch 100% zu den Bedürfnissen und ist für die Teilnehmenden maximal auf die Praxis ausgerichtet.
Inhalte
Alle Verantwortlichen im Baugeschäft, Arbeitsschutzverantwortliche in Betrieben: Unternehmer/-innen, Führungskräfte, Leiter/-innen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, SiGeKos, Betriebsräte/-innen, Personalleitung
Auf dem Betriebsgelände, besonders auf Baustellen, werden einzelne Arbeitsschritte häufig an Fremdfirmen vergeben. Falsche oder unklare Absprachen stellen dabei ein gravierendes Problem für die Arbeits...
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