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Zwar ist in Deutschland dem Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt, an jede beliebige Person und zu jedem beliebigen Zweck ohne Weiteres exportiert werden darf.
Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung formulieren daher entsprechende Beschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten, insbesondere für Waffen und Rüstungsgüter und für den Handel mit Embargoländern.
Doch auch jene Unternehmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind, können sehr wohl von der Exportkontrolle betroffen sein, da die EU-Exportkontrollvorschriften auch Güter erfassen, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (sog. Dual-Use-Güter). Somit sind zahlreiche industrielle Produkte, Ersatzteile, Technologien und Software ebenfalls betroffen.
Da Verstöße gegen diese Exportvorschriften empfindliche Strafen, auch im Rahmen der persönlichen Haftung, zur Folge haben können, muss jede Exporttransaktion rechtskonform abgewickelt werden.
Exportkontrolle sollte unternehmerisch ganzheitlich betrachtet werden. Nicht nur der Verkauf/Vertrieb, auch einige andere Fachabteilungen müssen in das Thema eingebunden sein.
Methoden
Schwerpunkte
Einleitung und Basics
Zusammenarbeit mit der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der Zollverwaltung
Internal Compliance Programm - ICP
Fallbeispiel aus der Praxis
Dauer
09:00 - 17:00 Uhr
Lernziele
ZielgruppenNeueinsteiger, Sachbearbeiter, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände aus handeltreibenden und produzierenden Exportunternehmen. Angesprochen sind insbesondere auch die Abteilungen Verkauf und Vertrieb, Einkauf und Materialwirtschaft.
Zwar ist in Deutschland dem Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt, an jede beliebige Person und zu jedem ...
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