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Die EU-Whistleblower-Richtlinie, die einheitliche Standards zum besseren Schutz von Whistleblowern vorschreibt, ist bereits am 16.12.2019 in Kraft getreten. Deutschland hätte diese Richtlinie bis 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen müssen, was die Bundesregierung bis heute nicht geschafft hat.
Aber nun ist der deutsche Gesetzentwurf, das sog. Hinweisgeberschutzgesetz, auf der Zielgeraden und soll im Januar oder Februar 2023 in Kraft treten. Bis dahin gilt seit 17.12.2021 die EU-Richtlinie. Betroffene Unternehmen sollten sich daher jetzt auf die geplanten Neuerungen vorbereiten und entsprechende Compliance-Systeme einrichten, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Kursinhalt
Das Seminar wird von einer Rechtsanwältin geleitet.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse im Datenschutz sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung.
Kursziel
Die Teilnehmer erhalten einen aktuellen und verständlichen Überblick über den aktuellen Stand zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes.
Lernziele
Die Teilnehmer erhalten einen aktuellen und verständlichen Überblick über den aktuellen Stand zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes.
Zielgruppen
Der Kurs wendet sich an alle, die in Ihrem Unternehmen mit dem Thema Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie zu tun haben. Die Richtlinie betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeiter oder einem Umsatz ab 10 Mio. Euro pro Jahr. Das HinweisgeberschutzG wird zunächst für Unternehmen ab 200 MA gelten, ab Dezember 2023 aber auch für Unternehmen mit mehr als 50 MA.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie, die einheitliche Standards zum besseren Schutz von Whistleblowern vorschreibt, ist bereits am 16.12.2019 in Kraft getreten. Deutschland hätte diese Richtlinie bis 17.12...
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