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Ausbildung für Turmdrehkranführer gemäß DGUV Vorschrift 52 (§29) - Kranschein

Inhalte

Gemäß der DGUV Vorschrift 52 Krane (§29, ehemals BGV D6) ist für das Führen eines Turmdrehkrans eine spezielle Ausbildung erforderlich. Diese umfasst nicht nur die theoretische Wissensvermittlung, sondern auch praktische Fahrübungen sowie das Erkennen sicherheitsrelevanter Mängel. Als ausgebildet gelten Turmdrehkranführer, wenn sie die Schulung nach DGUV Vorschrift 52 absolviert, die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich bestanden und einen entsprechenden Nachweis erhalten haben.

Schulungsdauer:1 Tag, von 08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Schulungsinhalte:

Rechtliche Grundlagen: Wichtige Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen

Krantypen: Überblick über verschiedene Bauarten und deren Einsatzgebiete

Kranbelastung: Sicherer Umgang mit Lasten und Belastungsgrenzen

Lasttransport: Effizientes und sicheres Bewegen von Lasten

Arbeiten mit Kranen: Praktische Anwendung von Sicherheits- und Bedienvorschriften

Anschlagen von Lasten: Techniken und Hilfsmittel zur sicheren Lastaufnahme

Aufgaben des Anschlägers: Verantwortung und korrekte Durchführung der Anschlagarbeiten

Pflege- und Wartungsarbeiten: Grundlagen der Instandhaltung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft

Inspektionsrundgang: Erkennen von Mängeln und Durchführung von Sicherheitskontrollen

Praktische Ausbildung: (Die praktische Ausbildung muss bei Ihnen vor Ort oder auf der Baustelle durchgeführt werden)

Einweisung am Kran

Praktische Übungen zur Vertiefung der Bedienfähigkeiten

Abschlussprüfungen:Theoretische Prüfung zur Überprüfung des erlernten Wissens

Praktische Prüfung zur Beurteilung der Fahrpraxis und des sicheren Umgangs

Zielgruppe:

Mitarbeitende, die für die Bedienung von Turmdrehkranen verantwortlich sind

Voraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres

Körperliche und charakterliche Eignung für das sichere Führen von Kranen

Wichtiger Hinweis:Für die Teilnahme ist das Tragen von Sicherheitsbekleidung erforderlich!

Gemäß der DGUV Vorschrift 52 Krane (§29, ehemals BGV D6) ist für das Führen eines Turmdrehkrans eine spezielle Ausbildung erforderlich. Diese umfasst nicht nur die theoretische Wissensvermittlung, sond...

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Termine und Orte

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SG-Seminar-Nr.: 8394379

Anbieter-Seminar-Nr.: Turm1

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Veranstaltungsinformation

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